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Einsicht in Bauakten beantragen

Nr. 99077015000000

Volltext

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

Ansprechpunkt

  • Kreise oder kreisfreien Städte 
  • Gemeinden und Ämter, sofern die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden

Einsicht in das Bauaktenarchiv

Die Einsicht in Bauakten ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail (Bauakteneinsicht@ahrensburg.de) möglich.

Spontane Bauakteneinsichten können leider nicht durchgeführt werden!

Erforderliche Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

Die Einsichtnahme in Bauakten wird mit 25,- € pro angefangene halbe Stunde berechnet.

Auf Wunsch können von Ihren Bauunterlagen Kopien/Scans für Sie angefertigt werden.
Kosten:

  • je 1 Kopie/Scan DinA4    1 €
  • je 1 Kopie/Scan DinA3    2 €
  • je 1 Kopie/Scan DinA2    4 €
  • je 1 Kopie/Scan DinA1    8 €
  • je 1 Kopie/Scan DinA0  16 €

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.

Sollten Sie einen amtlichen Lageplan (Flurkarte) Ihres Grundstückes benötigen, wenden Sie sich bitte an das:

Katasteramt Lübeck
Brolingstraße 53 b-d
23554 Lübeck
Tel.: 0451 / 300 90-0
E-Mail: poststelle-luebeck@lvermgeo.landshde

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