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Führerschein-Angelegenheiten

Neubeantragung

Für die Neubeantragung (Erstausstellung) bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtestbescheinigung
  • Antrag bereits ausgefüllt und von der Fahrschule abgestempelt
  • 5,10 € Gebühr zur Weiterleitung an die Führerscheinstelle

Abholung von Ausweisdokumenten ohne Termin

PersonalausweiseReisepässeKinderreisepässe und Führerscheine können

montags, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Termin im Rathaus abgeholt werden.

Umtausch vor dem 19.1.2013 ausgestellter Führerscheine

Führerschein Papier in rosa oder grau, Ausstellung bis einschließlich 31.12.1998:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
  • vor 1953: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2033

  • 1953 bis 1958: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2022

  • 1959 bis 1964: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2023

  • 1965 bis 1970: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2024

  • 1971 oder später: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2025

Karten-Führerscheine, die ab 01.01.1999 ohne Gültigkeitsdatum ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins
  • 1999 bis 2001: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2026

  • 2002 bis 2004: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2027

  • 2005 bis 2007: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2028

  • 2008: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2029

  • 2009: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2030

  • 2010: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2031

  • 2011: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2032

  • 2012 bis 18.01.2013: Umschreibung muss erfolgen bis 19.01.2033

Umschreibung auf den neuen EU-Führerschein

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • persönliches Erscheinen des Antragsstellers oder per Post an 
    Kreis Stormarn, Der Landrat, Fahrerlaubnisbehörde, Rögen 36-38, 23843 Bad Oldesloe oder 
    Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Führerschein-Angelegenheiten, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg

zusätzlich ab einem Alter von 50 Jahren für den Führerschein Klasse CE 79:

  • hausärztliches Gutachten
  • augenärztliches Gutachten

Verlust oder Umschreibung

Wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist, ist vorab eine Karteikartenabschrift anzufordern.

Diese kann fernmündlich bei der Behörde beantragt werden, bei der zuletzt der Führerschein ausgestellt worden ist.

Die Karteikartenabschrift muss ausgefüllt werden, wenn der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden ist.

Die Anforderung der Karteikartenabschrift muss ausgefüllt an die Führerscheinbehörde gesendet werden, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat.

Erst wenn die Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle beim Kreis Stormarn vorliegt, wird die Umschreibung oder der Ersatzführerschein bearbeitet.

Inhaber eines EU-Führerscheines benötigen keine Karteikartenabschrift.

Verlängerung der Klasse CE

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • alter Führerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • hausärztliches Gutachten

Internationaler Führerschein und Fahrerkarte

kann nur ausgestellt werden, wenn Sie im Besitz eines Kartenführerscheins sind. Benötigt werden

Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines

Die Anträge auf einen Internationalen Führerschein werden von der Stadt Ahrensburg lediglich angenommen und an die Führerscheinstelle beim Kreis Stormarn weitergeleitet.

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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