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Standesamtsaufgaben

Vor einer Eheschließung ist eine Anmeldung zur Eheschließung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anmeldung dient zur Prüfung der Ehefähigkeit und zur Ermittlung etwaiger Ehehindernisse.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mindestens mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Hat einer der Verlobten mehrere Wohnsitze oder beide unterschiedliche Wohnsitze, so haben die Verlobten unter den verschiedenen Standesbeamten die Wahl zu treffen.

Die Verlobten sollen die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam persönlich vornehmen. Sollte einer der Verlobten oder auch beide Verlobte verhindert sein, so kann eine schriftliche Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung abgegeben werden. Hierfür ist ein Vordruck zu verwenden, der bei jedem Standesamt erhältlich ist.

Unterlagen, die zur Anmeldung der Eheschließung und der Lebenspartnerschaft erforderlich sind, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt.

Terminreservierungen von Eheschließungen 2024

Termine für Trauungen können persönlich oder telefonisch im Standesamt Ahrensburg reserviert werden. Für auswärtige Paare sind die verfügbaren Trautermine bis Dezember 2024 ausgebucht.

Namenserteilung

Die Namenserteilung dient dazu, Kinder in eine Ehe oder Partnerschaft zu integrieren. So können auch Kinder aus der Vorehe ihren namensrechtlichen Platz in der neuen Ehe der Mutter oder des Vaters finden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Namenserteilung sind sehr komplex. Bitte setzten Sie sich vor der Beantragung unbedingt telefonisch oder persönlich mit dem Standesamt in Verbindung, um die notwendigen Unterlagen zu erfragen.

Vaterschaftsanerkennung

Eine Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater kann sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen. In jedem Fall muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung sind sehr komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich. Bitte setzten Sie sich vor der Beantragung unbedingt telefonisch oder persönlich mit dem Standesamt in Verbindung, um die notwendigen Unterlagen zu erfragen.

Kirchenaustritt

Zuständig für die Beurkundung eines Kirchenaustritts ist das Wohnsitzstandesamt (für Einwohner der Gemeinde Großhansdorf sowie des Amtes Siek ist ebenfalls das Standesamt Ahrensburg zuständig).

Die Erklärung gilt nur für den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Der Kirchenaustritt kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres wirksam erklärt werden. Dazu ist das persönliche Erscheinen beim Standesamt erforderlich. Alternativ ist auch eine Erklärung bei einem Notar möglich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühr für die Erklärung beim Standesamt beträgt 20,-- €.

Für die Ausstellung einer neuen Bescheinigung über die steuerlichen Daten zur Vorlage beim Arbeitgeber ist das Finanzamt zuständig.

Möchten Sie wieder in die Kirche eintreten, wenden Sie sich bitte an Ihr Kirchenbüro.

weitere Aufgaben

Zu den weiteren Aufgaben des Standesamts zählen unter anderem

  • die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Eheschließungen im Ausland,
  • die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen (Geburts- und Sterbeurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, welches die Geburt bzw. den Tod beurkundet hat),
  • die Entgegennahme von Erklärungen zur Namensführung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung),
  • Erklärung von Aussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie
  • Erklärungen zum Ehenamen nach Eheschließung im Ausland.

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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