Reisepass (Leichte Sprache)
Reise-Pass beantragen
Für die Reise in manche Länder braucht man einen Reise-Pass.
Der Reise-Pass ist 6 oder 10 Jahre gültig.
Dann brauch man ein neuen.
Wer schnell einen Reise-Pass braucht, kann einen Express-Pass bekommen.
Den bekommt man schon nach 3 Tagen, aber er ist teurer.
Wer sofort einen Reise-Pass braucht, bekommt einen vorläufigen Reise-Pass.
Der ist 3 Monate gültig.
Danach brauch man einen richtigen Reise-Pass.
Den Reise-Pass bekommt man im Rathaus.
Man muss selber zum Rathaus gehen um einen Reise-Pass zu beantragen.
Wer 12 Jahre oder älter ist kann einen Reise-Pass bekommen.
Wer unter 12 Jahre alt ist bekommt einen Kinder-Reise-Pass.
Wenn die Eltern wollen, kann auch ein Kind unter 12 Jahre einen Reise-Pass bekommen.
Es müssen beide Sorge-Berechtigten mitkommen.
Die Sorge-Berechtigten sind meistens Vater und Mutter.
Wenn einer von beiden keine Zeit hat muss er eine Einverständnis-Erklärung mitgeben.
Er unterschreibt auf einem Zettel, dass er einverstanden ist.
Das muss man mitbringen
- 1 Pass-Foto
- die Geburts-Urkunde oder die Heirats-Urkunde oder das Familien-Stamm-Buch
- den alten Reise-Pass oder Kinder-Reise-Pass wenn man einen hat
- den Personal-Ausweis
- wenn Mutter oder Vater kein Zeit hat die Einverständnis-Erklärung und ihren oder seinen Ausweis oder die Ausweis-Kopie
Reise-Pass abholen
Man bekommt einen Brief wenn der Reise-Pass fertig ist.
Wenn man den Reise-Pass nicht abholen kann, kann das eine Person tun, der man vertraut.
Die Person muss eine Erlaubnis mitbringen.
Das nennt man Vollmacht.
Was kostet das?
Reise-Pass:
Wer noch nicht 24 Jahre alt ist zahlt 37,50 €.
Wen man 48 Seiten haben will 59,50 €.
Wer 24 Jahre alt ist zahlt 70 €.
Wen man 48 Seiten haben will 92 €.
Express-Pass:
Wer noch nicht 24 Jahre alt ist zahlt 69,50 €
Wen man 48 Seiten haben will 91,50 €.
Wer über 24 Jahre alt ist zahlt 102 €.
Wen man 48 Seiten haben will 124 €.
Vorläufiger Reise-Pass:
Der vorläufige Reise-Pass kostet 26 €.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.