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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Nr. 99115005104002

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

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