Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Nr. 99115005104002Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.