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Osterfeuer

Abbrennen eines Osterfeuers

Das Abrennen eines  Osterfeuers ist am Ostersamstag grundsätzlich erlaubt.

Es dürfen jedoch neben unbehandeltem, trockenem Holz ausnahmsweise Tannenbäume und Grünschnitt verbrannt werden, wenn durch das Feuer niemand belästigt wird.

Eine Mitteilung an die Stadt Ahrensburg ist nicht mehr erforderlich.

Das hier hinterlegte Merkblatt Pflanzenabfallverordnung (PDF) für den Kreis Stormarn ist unbedingt zu beachten!  

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