Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Volltext
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.02.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)