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Umsetzung der 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

22.5.2018

Amtliche Bekanntmachung

Umsetzung der 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Ahrensburg

Am 25. Juni 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Die Umgebungslärmrichtlinie stellt ein Konzept dar, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die beiden wesentlichen Elemente der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind:

  • die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten

und

  • die Vermeidung und Verminderung durch Lärmaktionspläne.

Lärmkarten und Lärmaktionsplan müssen von den Kommunen alle 5 Jahre aktualisiert werden. Da seit der letzten Erhebung 5 Jahre vergangen sind, wurden die Lärmkarten und der Lärmaktionsplan für das Gebiet der Stadt Ahrensburg aktualisiert.

Der aktualisierte Lärmaktionsplan mit den darin enthaltenen Lärmkarten wird somit vom

08.06.2018 bis zum 20.07.2018

im Foyer des Ahrensburger Rathauses für die öffentliche Einsichtnahme ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Zimmer 301 (Herr Baade) des Rathauses der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.ahrensburg.de/Bauen-Umwelt/Umweltplanung/Lärmaktionsplanung eingestellt.

Fragen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie beantwortet ebenfalls Herr Baade vom Fachdienst Stadtplanung/Bauaufsicht/Umwelt der Stadt Ahrensburg unter der Telefonnummer 04102 77161, per E-Mail unter Heinz.Baade@Ahrensburg.de oder in Zimmer 301 des Rathauses.

Michael Sarach
Bürgermeister

24.05.2018 
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