Seniorenbeiratswahl 2025 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde
Amtliche Bekanntmachungen
Seniorenbeiratswahl 2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Seniorenbeiratswahl der Stadt Ahrensburg findet am 6. Mai 2025 statt.
Gemäß Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg besteht der Seniorenbeirat aus 15 gewählten Mitgliedern. Auf dem Stimmzettel sollen mindestens acht Frauen als
Kandidatinnen aufgeführt werden.
Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge die Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt.
Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich.
Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Seniorenbeirat
- ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
- vertritt die besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.
- berät, informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.
- hält Sprechstunden ab, leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.
- fertigt beratende Stellungnahmen und Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und Fachausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen,
insbesondere auf folgende Bereiche:- Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Straßenübergänge, Parkplätze
- Alten- und behindertengerechte öffentliche Gebäude
- Soziales und Kultur
In Zusammenarbeit mit den Vereinen und Organisationen in der Stadt Ahrensburg koordiniert der Seniorenbeirat wichtige Termine und Veranstaltungen der Seniorinnen und Senioren.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ahrensburg, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. im Jahr der Wahl vollenden werden, am Wahltag seit mindestens drei Monaten (06.02.2025) mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten haben oder im Jahr der Wahl überschreiten werden, am Wahltag seit mindestens 6 Monaten (06.11.2024) mit
Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 6 des GKWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sowie Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände, Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts-, Kreis- und Landesebene.
Kandidatenvorschläge
Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Parteien, Wählergruppen oder sonstige Organisationen können auch Kandidatenvorschläge einreichen. Dies kann auf dem Stimmzettel vermerkt werden.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen.
Der amtliche Vordruck steht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ahrensburg in der Infothek, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zur Abholung sowie auf der Internetseite www.ahrensburg.de zum Herunterladen bereit. Selbstverständlich werden die Unterlagen auch an interessierte Seniorinnen und Senioren übersandt. Bitte melden Sie sich bei Frau Borgwardt unter der Telefonnummer 04102 77 192.
Die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg sowie die angeführten Vorschriften können im Rathaus an der Infothek während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens am 25. März 2025 bei der:
Stadtverwaltung Ahrensburg
Der Gemeindewahlleiter
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
eingegangen sein. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie mit dem Kandidatenvorschlag ein aktuelles Passfoto sowie eine kurze Beschreibung ihrer Ziele (maximal drei), die mit der Tätigkeit im Seniorenbeirat verfolgt werden, ein.
Die zugelassenen Kandidaten bekommen aller Voraussicht nach, die Möglichkeit, sich auf einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen.
Bei Abgabe eines Fotos wird das Einverständnis mit der Veröffentlichung vorausgesetzt.
Gemäß § 22 Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird darauf hingewiesen, dass die Kandidatenvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf des 25.03.2025 einzureichen sind, dass Mängel, die die
Gültigkeit der Kandidatenvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Ahrensburg, 04.11.2024
gez. Eckart Boege
als Gemeindewahlleiter