Wohnungskataster
Die Stadt Ahrensburg führt ein Wohnungskataster, in dem die geförderten Wohnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit allen Informationen, die für die Zwecksicherung der Bindungen wichtig sind, erfasst werden (vgl. § 15 SHWoFG i.V.m. Ziffer 8 Verwaltungsbestimmungen zum SHWoFG, VB-SHWoFG).
Vermieter*innen sind verpflichtet, die Belegung der geförderten Wohnung mitzuteilen und als Nachweis der rechtmäßigen Belegung die jeweiligen WBS vorzulegen. Da diese Anfrage aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erfolgt und Vermieter*innen verpflichtet sind, diese Auskünfte zu erteilen, beruht die Übermittlung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO i. V. m. § 15 Abs. 4 SHWoFG bzw. den Vorgaben der Förderzusage und ist zulässig. Bei Erstbezug und jeder weiteren Vermietung einer geförderten Wohnung muss das Wohnungskataster über das voraussichtliche Bezugsdatum oder Datum der Neuvermietung unverzüglich informiert werden. Dies ist besonders wichtig, falls ein Besetzungs- oder Benennungsrecht besteht. Grundsätzlich kann die zuständige kommunale Stelle ggf. auch berechtigte Mietinteressenten vermitteln. Sollte ein Besetzungs- oder Benennungsrecht der Stadt Ahrensburg vorliegen, ist die erstellte Checkliste für Sozialwohnungen der Stadt Ahrensburg zu beachten.
Checkliste der Wohnungsfreimeldung/-vergabe für die Sozialwohnungen der Stadt Ahrensburg