Kinderreisepass
Nr. 99085003000000Leistungsbeschreibung
Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, solange der alte Pass noch gültig ist.
Dringende Fälle ohne Termin
Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin folgende Dokumente zu beantragen:
- Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine
Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.
Abholung von Ausweisdokumenten ohne Termin
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und Führerscheine können
montags, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Termin im Rathaus abgeholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
- aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.
Persönliche Antragstellung
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro,
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.