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Datum: 20.12.2018

Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

18. Dezember 2018

Amtliche Bekanntmachung 

Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2018 werden folgende Gemeindestraßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Am Obsthain

Auestieg

Pomonaring

Vogteiweg

Zu den Höfen

Zum Erlenhof

Die genaue Lage dieser Straßen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan über die Straßen im Erlenhof-Süd.

Die Straßen werden in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG eingeteilt.

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

Ahrensburg, 18.12.2018

Michael Sarach
Bürgermeister

Anlage

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