Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG
Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG
Standortgemeinde: Stadt Ahrensburg
Übersendung der Überleitungsbilanz: 29.07.2021
Prüfung der Überleitungsbilanz: 20.08.2021
Alle erforderlichen Daten wurden von der Standortgemeinde übersendet ☒
Die Darstellung der aufgeführten Kostenparameter in 2019 und 2021 sind plausibel ☒
Anmerkungen zur Plausibilitätsprüfung der Gemeindedaten:
- Kosten für auswärtig betreute Kinder in 2019
Von den in der Stadt Ahrensburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kindern wurden in 2019 82 Kinder auswärtig betreut. Die Ausgaben der Gemeinde für auswärtig betreute Kinder beliefen sich in 2019 auf 481.856 Euro. In 2019 beträgt der Wohngemeindeanteil für einen Kita-Platz mit einem Betreuungsumfang von im Landesdurchschnitt 34,8 Stunden/Woche 3988 Euro. Unter der Annahme dieses Durchschnittswertes würden sich die Ausgaben für die Standortgemeinde auf regelhaft 327.016 Euro in 2019 belaufen. Mit einem Anteil i.H.v. 5.876 Euro pro Kind liegen die in der Überleitungsbilanz angegebenen Ausgaben für die Gemeinde Ahrensburg insofern oberhalb der Durchschnittskosten für einen Kita-Platz.
Eine abschließende Prüfung durch das Ministerium ist erfolgt ☒
- Ergebnisse im Überblick
Summe Finanzierungsvolumen in 2019: -6.732.879,00 €
Summe Finanzierungsvolumen in 2021: -10.180.105,00 €
Strukturelle Änderungen seit 2019: ja ☒ (Gruppenerweiterung +5, Kita-Neubau +2, Kita-Schließung
+1) nein ☐
Summe Platzzuwachs Kitaplätze (ggü. 2019): 99 Plätze
Nicht reformbedingte Mehrausgaben durch z.B. Neu-/Anbau, höhere Anzahl an Kindern in Betreuung oder Gruppenerweiterung: ja ☒ nein ☐ in Höhe von: 2.595.267,00 €
Reformbedingte Mehrausgaben zur Erfüllung der Mindestqualität: ja ☒ nein ☐ in Höhe von: 1.765.560,00 €
Gemeindeanteil an Kita-Finanzierung in 2019 (in Prozent): 37 %
Gemeindeanteil an Kita-Finanzierung in 2021 (in Prozent): 43 %
Finanzierungsentlastung durch die Reform1: -851.959,00 €
Hinweis auf weitere Besonderheiten:
Die auswärtig betreuten Kinder von Ahrensburg sind meistens in Hamburg in einer Krippe untergebracht. Der Kostenausgleich für eine Krippe ist fast doppelt so hoch, ähnlich dem Elementarbereich. Auswärtige Kinder gab es in den Einrichtungen nur wenige. Einen Schwerpunkt bildete hierbei der Waldorfkindergarten aufgrund seiner pädagogischen Ausrichtung. Hinzuzufügen sind diverse Umzüge, wodurch die meisten auswärtigen Kinder nur einige Monat in Ahrensburg belassen wurden. Zudem gab es einen pauschalierten Kostenausgleich innerhalb Stormarns, der geringer ist als die tatsächlichen Platzkosten. Krippenplätze haben keine auswärtigen Kinder er- bzw. behalten (Erfüllung Rechtsanspruch für nicht auswärtige Kinder).
Die Trägeranteile sind gesunken, da diese bis 2024 abgeschmolzen werden müssen.
Die Eingliederungshilfe konnte zu dem Zeitpunkt der Aufstellung der Pläne nicht geplant werden. Bis heute wurden die Verträge nur verlängert. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf kann m.W. heute noch nicht genau beziffert werden. Außerdem sind einige Kinder keine Integrationskinder mehr, sodass die Eingliederungshilfe wegfällt.
Der Wegfall von sonstigen Einnahmen, betrifft die Entnahme der Rücklage von ca. 240.000 € für eine Dachsanierung bei der Kita Schulstraße. Ferner handelt es sich um Erstattungen von Personalkosten durch Dritte (z.B. Mutterschaftsgeld).
Die Einnahmen durch Elternbeiträge sanken von 2019 zu 2021 um knapp 27%, obwohl die Anzahl der Kinder um ca. 12% gestiegen ist.
Um die Mindestqualitäten der Reform zu erfüllen, musste die Stadt Ahrensburg knapp 1.700.000 € investieren.
1 Finanzierungsvergleich der Jahre 2019 und 2021 abzüglich der nicht reformbedingten Kosten
II. Formular Überleitungsbilanz – Vergleich Kita-Finanzierung 2019 und 2021
Überleitungsbilanz KiTaG
Version 1.1
Finanzielle Auswirkung der Kita-Reform |
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Gemeindename: |
Stadt Ahrensburg |
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Eingabe Strukturdaten der Standortgemeinde (Stichtag zum 01. März 2021) |
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Anzahl der Plätze Kindertageseinrichtungen |
2019 |
2021 |
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1699 |
1798 |
|||
Anzahl Kinder in Kindertagespflege |
2019 |
2021 |
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mindestens 95 |
119 |
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Anzahl Kinder in KiTa mit Wohnsitz = Standortgemeinde die in der Standortgemeinde betreut werden |
2019 |
2021 |
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1772 |
1810 |
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Anzahl Kinder in KiTa mit Wohnsitz = Standortgemeinde die außerhalb der Standortgemeinde betreut werden |
2019 |
2021 |
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82 |
72 |
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Anzahl der Einrichtungen mit Strukturänderung in der Standortgemeinde: |
8 |
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Übersicht Standortgemeinde |
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Kosten und |
Kosten und Einnahmen |
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Einnahmen |
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Zuweisungen Kreis (inkl. Landesmittel vor der Reform) |
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Elternbeiträge |
3.641.660€ |
4.070.443 € |
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Eingliederungshilfe |
443.789 € |
129.400 € |
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Einnahmen Mittagsverpflegung |
1.188.681€ |
1.461.180 € |
||
Sonstige Einnahmen |
802.334 € |
542.700 € |
||
Spenden |
15.387 € |
- € | ||
Eigenanteile des Trägers |
229.098 € |
67.916 € |
||
Einnahmen der Gemeinde nach §25a* für auswärtige Kinder |
122.522 € |
entfällt | ||
Summe der Einnahmen |
11.870.243€ |
19.919.987€ |
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Kostensteigerung im Bereich Kita: |
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Ausgaben | Personal | |||
Personalkosten |
11.989.807€ 324.814 € |
15.420.817 € 250.596 € |
Kosten die entstehen, |
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Personalkostensteigerung für die Jahre 2019/2020 und 2020/2021 *nachrichtlich da in Personalkosten enthalten |
Kosten, die durch Aus- Sonstige Mehrausgaben |
|||
Personalkosten gesamt |
11.989.807€ |
15.420.817 € |
Sachkonten | |
Sachausgaben gesamt |
4.207.441 € |
4.787.505 € |
Kosten für Ausbau |
|
Sonstige Ausgaben | - | - |
Sonstige |
|
Verpflegung |
Kostensteigerungen für |
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Personaleinsatz |
697.466 € |
833.824 € |
||
Lebensmittel |
276.358 € |
488.845 € |
||
Catering |
818.891 € |
819.800 € |
||
Verpflegung gesamt |
1.792.715 € |
2.142.469 € |
||
Summe Ausgaben |
17.989.963€ |
22.350.790 € |
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Ausgaben Gemeinde Defizit oder |
6.119.720 € |
2.430.803 € |
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Über das Defizit hinausgehende Betriebskostenfinanzierung bedingt durch andere Förderarten (z.B. Pauschalförderung oder Förderung pro Kind) |
25000 |
132.600 € |
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Wohngemeindeanteil neues KiTaG (inkl. auswärtig betreuter Kinder) |
|
6.959.357 € |
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Kosten für auswärtig betreute Kinder nach §25a KiTaG alt |
481.856 € |
entfällt |
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Finanzierungsvolumen Kommune inkl. auswärtig betreute Kinder |
- 6.626.576 € |
- 9.522.760 € |
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Kommunaler Anteil |
37% | 43% | ||
Differenz zur bisherigen Finanzierung (Kita) |
-2.896.185 € |
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Kindertagespflege |
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Wohngemeindeanteil für Kinder in Kindertagespflege (Eventuelle freiwillige Leistung vor der Reform) |
106.303 € |
657.345 € |
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Finanzierungsvolumen Kommune inkl. KTP |
- 6.732.879 € |
- 10.180.105 € |
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Differenz zur bisherigen Finanzierung (Kita und KTP) ggü. 2019 |
-3.447.226 € |