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Datum: 17.01.2020

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

17.01.2020

Amtliche Bekanntmachung 

I. Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird

 

 

2020

2021

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

84.295.000

EUR

92.784.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

82.690.800

EUR

89.714.900

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

1.604.200

EUR

3.070.000

EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.936.000

EUR

87.319.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

76.484.400

EUR

83.746.000

EUR

 

 

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.739.400

EUR

5.525.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

16.230.000

EUR

8.687.500

EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

10.200.000

EUR

1.900.000

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.666.000

EUR

1.425.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000

EUR

8.500.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

272,2

Stellen.

273,11

Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

 

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350

%

350

%

 

b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350

%

350

%

2.

Gewerbesteuer

380

%

380

%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 5

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

Ahrensburg, den 13.01.2020
(L.S.)
gez. Michael Sarach
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020/2021 liegen im Rathaus, Zimmer 123, während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Ahrensburg, den 13.01.2020
(L.S.)
gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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