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Ab 1. Mai 2025: Das Passbild wird digital erstellt

Lichtbilder für Pässe und Personalausweise werden ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt.

Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.

Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die
Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert.

Übergangsweise sind papiergebundene Lichtbilder zunächst noch bis zum 31.07.2025 erlaubt.

Nach dieser Übergangsfrist ist die Nutzung von gedruckten Fotos für die Beantragung von Ausweisdokumenten dann nicht mehr möglich.

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