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Leerbleiben eines Sitzes im Seniorenbeirat

Für das ausgeschiedene Seniorenbeiratsmitglied, Herrn Wolfgang Hanisch, stelle ich gem. § 2 Abs. 17 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg i.V.m. § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) das Leerbleiben des Sitzes fest.

Gemäß § 44 Abs. 2 GKWG ist ein Nachrücken nicht möglich, weil die Liste erschöpft ist.

Widersprüche gegen diese Feststellung können von jeder/jedem Wahlberechtigten innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, eingelegt werden.

gez. Eckart Boege

Bürgermeister

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