Leerbleiben eines Sitzes im Seniorenbeirat
Für das ausgeschiedene Seniorenbeiratsmitglied, Herrn Wolfgang Hanisch, stelle ich gem. § 2 Abs. 17 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg i.V.m. § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) das Leerbleiben des Sitzes fest.
Gemäß § 44 Abs. 2 GKWG ist ein Nachrücken nicht möglich, weil die Liste erschöpft ist.
Widersprüche gegen diese Feststellung können von jeder/jedem Wahlberechtigten innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, eingelegt werden.
gez. Eckart Boege
Bürgermeister