Anlage eines Muslimischen Grabfeldes auf dem neuen Teil des Ahrensburger Friedhofs
Die Stadt Ahrensburg, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg und der Türkisch Islamische Kultur Verein e.V. Ahrensburg haben heute, am 4.9.2024, eine Vereinbarung zur Anlage eines Muslimischen Grabfeldes auf dem Friedhof Ahrensburg getroffen. Stellvertretend unterzeichneten Eckart Boege für die Stadt Ahrensburg, die Eigentümerin der Liegenschaft ist, Pastorin Angelika Doege-Baden-Rühlmann, Kirchengemeinderatsvorsitzende und Vertreterin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg und Herr Tahir Madanoglu als Vorsitzender und Vertreter des Türkisch Islamischen Kultur Vereins e.V. Ahrensburg diese Vereinbarung.
Danach soll das Muslimische Grabfeld östlich des Weges zwischen Haupteingang Bornkampsweg und der neuen Kapelle entstehen (Feld 16a). „Wir gehören zu Ahrensburg - wie Ahrensburg zu uns gehört. Daher freuen wir uns sehr über die Möglichkeit, in der Nähe unserer Familien, Freunde und Bekannten bestattet werden zu können. Unser Dank für die großartige und schnelle Planung und Umsetzung des muslimischen Grabfeldes gilt natürlich gleichermaßen der Kirchengemeinde, der Friedhofsleitung und Eckart Boege, dem Bürgermeister Ahrensburgs, der von Anfang an hinter unserem Wunsch stand.“, so Tahir Madanoglu, Vorsitzender des Türkisch Islamischen Kultur Vereins Ahrensburg e.V.
Drei Grabreihen mit insgesamt circa 40 Grabstellen sind geplant. Der Vorteil an Feld 16a ist, dass
dieses bei Bedarf in Richtung Eingang erweiterbar ist. Mit der Anlage des Feldes wurde bereits, da alle Beteiligten und Entscheidungsträger ihr Einverständnis bekundet hatten, begonnen.
Eine erste muslimische Beisetzung ist schon jetzt möglich.
Kulturelle Integration ist das A und O einer funktionierenden Gesellschaft
„Wir gehen damit einen wichtigen Schritt, der das Gefühl der Zugehörigkeit in einer zunehmend vielfältigeren Stadt stärkt. Unsere Mitbürger muslimischen Glaubens können zukünftig auch in ihrer Stadt eine letzte Ruhestätte finden, die ihren religiösen Regeln gerecht wird.“, freut sich Eckart Boege Ahrensburgs Bürgermeister über das Zustandekommen der Vereinbarung.
„Für mich ist das muslimische Grabfeld ein Zeichen, dass wir als Ev. Gemeinde offen und respektvoll gegenüber Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtung sind. Das Grabfeld symbolisiert die Anerkennung der religiösen Vielfalt und den Respekt vor den Bräuchen und Traditionen der muslimischen Gemeinschaft hier am Ort. Auch geht es mir um das Recht eines jeden Menschen im Einklang mit den eigenen religiösen Vorschriften beigesetzt zu werden.“, so Pastorin Angelika Doege-Baden-Rühlmann.
Das kommunale Bestattungswesen liegt in der Verantwortung der Kirchengemeinde
Die Stadt Ahrensburg hat mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg eine Vereinbarung geschlossen, wonach die Stadt seit Anfang 1995 den Friedhof am Bornkampsweg der Kirchengemeinde in alleinige Trägerschaft unentgeltlich überträgt. Diese gewährleistet im Gegenzuge die Aufgabe des
kommunalen Bestattungswesens. Die Vereinbarung wurde erneut angepasst und hat aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit nunmehr eine Laufzeit bis mindestens Ende 2043.
Die Kirchengemeinde hat sich unter anderem verpflichtet, den Gleichheitsgrundsatz zu beachten und keine Regelung zu schaffen, wonach die
Bestattungsgebühren nach dem Bekenntnis differenziert berechnet werden oder die Wahl der Grabstätte vom Bekenntnis abhängig gemacht wird.
Frau Elisabeth Tuch: „Wir leben zusammen in dieser Stadt, und wir sollten auch hier gemeinsam unsere letzte Ruhestätte finden können.“, so Elisabeth Tuch, Friedhofsausschussvorsitzende des Friedhof Ahrensburg.
Wesentliche Bestandteile der Vereinbarung
Die Anerkennung des bestehenden Satzungsrechtes des Friedhofs, etwa mit den vorgegebenen Liegezeiten, ist Grundbestandteil der Vereinbarung mit dem
Türkisch Islamischen Kultur Verein e.V. Ahrensburg. Gleichzeitig werden aber auch die kulturellen Besonderheiten aufgegriffen und geregelt: So gibt es besondere Belegungs- und Gestaltungsvorschriften (Gewährleisten des Blicks Richtung Mekka) sowie Regelungen zur Beisetzungs- und Trauerzeremonie. Während die
Gestattung zur Errichtung eines steinernen Gebetstisches Bestandteil der Vereinbarung ist, ist der Bau eines Waschraumes nicht vorgesehen.
„Die Friedhofsleitung und die Kirchengemeinde freuen sich über die Entscheidung und die Vereinbarung sowie das Bestreben aller Beteiligten, ein gutes
Miteinander zu schaffen und die Würde des Ortes für alle zu wahren.“, weiß die Friedhofsleiterin Andrea Sobbe.
Prämissen für die Nutzung des Grabfeldes 16a
Die Nutzung des Muslimischen Grabfeldes ist insofern eingeschränkt, als dass ein Anspruch nur für Personen besteht, die im Bereich der Stadt Ahrensburg oder der Kirchengemeinde gelebt haben; die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers.
Der ehemalige städtische Friedhof mit seiner landschaftlichen und gärtnerischen Gestaltung fällt in die Zuständigkeit des Umweltausschusses. Insofern war dieser über die Grundsatzentscheidung zur Anlage eines Muslimischen Grabfeldes zu informieren und anzuhören. Dem kam die Verwaltung nach, in dem über die
ausgehandelte Vereinbarung mit dem Türkisch Islamischen Kulturverein e.V. Ahrensburg berichtet wurde.
Der Weg zur Vereinbarung - Hintergrund:
Anfang des Jahres 2022 ging beim Bürgermeister der Stadt Ahrensburg eine Anregung eines muslimischen Bürgers ein, die an die Friedhofsverwaltung
weitergeleitet wurde. Sie lautete: „Ein muslimischer Friedhof wird in Zukunft sicherlich in Ahrensburg benötigt, da immer mehr Menschen, die versterben nicht in Ihre Heimatländer überführt werden können oder möchten. Es leben im Raum Ahrensburg einschließlich Bargteheide, Großhansdorf, Trittau, Hoisdorf, Lütjensee usw. mindestens ca. 3000 Menschen mit muslimischem Glauben (es sind circa Angaben). Der nächste Friedhof wäre entweder in Öjendorf oder in Lübeck.
Die Einnahmen der Stadt, des Friedhofes, der Blumenläden usw. dürfte man nicht außer Acht lassen.“
Die Friedhofsleiterin Andrea Sobbe nahm dazu folgende Stellung: „Die Friedhofsleitung ist grundsätzlich offen, was die Anlage eines muslimischen Grabfelds
angeht, sofern der Bedarf besteht. Es müssten natürlich Gespräche und Begehungen mit zuständigen Vertretern des muslimischen Glaubens stattfinden, um
passende Standorte zu finden und Größenordnungen festzulegen. Außerdem müsste der Friedhofsausschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde zustimmen, was
vermutlich kein Problem darstellen sollte, da unsere Gemeinde sehr liberal gegenüber anderen Religionen und Religionsgemeinschaften aufgestellt ist.
Ich möchte vorschlagen, einen Erstkontakt zu planen, um alles Weitere zu besprechen.“
Erste Treffen und Besprechungen
Der erste Kontakt fand am 19.04.2022 mit Herrn Tahir Madanoglu, dem Vorsitzenden der Muslimischen Gemeinde und dem Imam der Ahrensburger Moschee, Herrn Celik, in der Friedhofsverwaltung statt. In der darauffolgenden Sitzung des Friedhofsausschusses wurde davon berichtet und beschlossen, dass weitere
Gespräche, bzw. Planungen durchgeführt werden sollen. Diese fanden auch statt. Wurden beim ersten Treffen grundsätzliche Punkte angesprochen, so wurden in den beiden weiteren Treffen, inklusive Ortsbesichtigung, weitere Einzelheiten diskutiert.
Suche nach einem geeigneten Ort für ein Muslimisches Grabfeld
Anfangs wurde das Feld 22 in Augenschein genommen und als geeignet empfunden. Dort fanden im unteren Drittel anonyme Sargbeisetzungen statt, deren
Ruhefrist noch läuft. Die oberen Reihen können aber belegt werden. Nach ersten Berechnungen wäre dort Platz für 40 bis 50 Bestattungen gewesen.
Beim Aufbereiten der Fläche im Frühjahr 2024 fiel jedoch auf, dass dort das Grundwasser extrem hoch ansteht. Das war zum einen auf die langanhaltenden
Regenfälle im Laufe des vergangenen Winters und Frühjahrs zurückzuführen und hätte sich im Laufe des Sommers wieder normalisiert. Doch da aufgrund des
Klimawandels Extremwetter zunehmen werden, ist damit zu rechnen, dass im nächsten Winter wieder das Wasser dort ansteht. Zu riskieren, dass dem nicht so ist, wäre nicht der richtige Weg gewesen. Deshalb wurde eine andere Fläche ausgesucht, die sich wahrscheinlich noch besser eignet, da dort noch nie belegt wurde. Im Eingangsbereich des Neuen Teils ist eine relativ große Fläche, die man so gestalten kann, dass das Feld offen und einladend wirkt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, es harmonisch einzufrieden.
Belegung und Gestaltung
Für die Belegung und Gestaltung der Gräber wurde der Belegungs- und Gestaltungsplan erweitert. Dabei sollten die Vorschriften an die der auf dem Friedhof
vorhandenen Wahlgrabstätten angelehnt sein, um keine Bevorteilung entstehen zu lassen. Allerdings würden in diesem Bereich laut aktueller Satzung (die Anfang 2023 veröffentlicht wurde) nur allgemeine Gestaltungsvorschriften gelten und keine zusätzlichen. Das heißt, es wäre zum Beispiel möglich, eine Einfassung aus Naturstein zu setzen.
An einem zentralen Ort innerhalb des Feldes soll ein Platz für Trauerfeiern oder Abschiednahmen gestaltet werden. Auch das Aufstellen eines Steintisches, ein
sogenannter Musalla, für das Zelebrieren von Totengebeten ist vorgesehen. Auch dieser wird Richtung Mekka ausgerichtet.
Kosten und Gebühren
Es gilt die aktuelle Gebührensatzung des Friedhofs. Die Gebühren für die Beisetzung entsprechen denen für Sargbeisetzungen. Die Gebühren für das
Nutzungsrecht und den Erwerb einer Grabstätte denen eines Sargwahlgrabes. Für weitere Aufwendungen, die bisher nicht in der Gebührensatzung vorgesehen sind, muss entschieden werden, ob es sich um besondere zusätzliche Leistungen handelt, deren Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand
festgelegt wird oder um solche, die in Zukunft in die Gebührensatzung einfließen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gilt die Friedhofssatzung in ihrer aktuellen Fassung. Die Ruhezeit der Gräber beträgt wie bei allen anderen Grabstätten 20 Jahre, das Nutzungsrecht kann aber darüber hinaus, bzw. nach Ablauf verlängert werden. Ein Recht auf ewige Ruhezeit kann nicht gewährleistet werden, da im Fall einer Außerdienststellung des Friedhofs oder einzelner Teile die jeweiligen Nutzungsrechte ablaufen. Die Vorschriften für die Aufstellung oder Auflegung von Grabsteinen sind der Satzung, bzw. den Gestaltungsvorschriften für Grabmale zu entnehmen.