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Datum: 15.09.2021

Wahlbekanntmachung zur Wahl hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Ahrensburg am 26.09.2021

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde

Amtliche Wahlbekanntmachung

1.
Am Sonntag, dem 26. September 2021

findet die

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

in der Stadt Ahrensburg statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.
Die Stadt Ahrensburg ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.09.2021 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl am 17. Oktober 2021 aufzubewahren und erneut mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein gelber Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Ahrensburg

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom

Wahlbüro der Stadt Ahrensburg, Raum 32 im EG des Rathauses,
Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, dass jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Briefwahlanträge können online unter www.ahrensburg.de gestellt werden

6.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes). 

Ahrensburg, 13.09.2021

gez. Michael Sarach
Der Wahlleiter

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