4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung
(Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2024 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 404) sowie § 44 Abs. 3 Satz 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.12.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 1002) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1, 2 und Abs. 4, 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 564) sowie der §§ 1 Abs. 1 bzw. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 425) und § 22 der Satzung der Stadt Ahrensburg über die
Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung - AAS) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 25.11.2024 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und
Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) erlassen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1.
§ 23 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 16 beträgt 2,13 €/m³.
2.
§ 25 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr beträgt
1. bei Kleinkläranlagen 19,00 € je m³ abgefahrenen Schlamm einschließlich der von Stadt anstelle der Kleineinleiter gezahlten Abwasserabgabe zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von
77,35 € je Abfuhr und
2. bei abflusslosen Sammelgruben 10,24 € je m³ abgefahrenen Abwassers zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 77,35 € je Abfuhr.
3. Die unter 1. und 2. genannten Anfahrtspauschalen erhöhen sich bei einer erforderlichen Saugschlauchlänge von 31 m bis 40 m um 17,85 € je Abfuhr, bei einer erforderlichen Saugschlauchlange
von 41 m bis 50 m um 39,87 € je Abfuhr sowie bei einer erforderlichen Saugschlauchlänge von 51 m bis 60 m um 65,45 € je Abfuhr.
3.
§ 30 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Bei der Fremdwasserbeseitigung (Einleitung oder Hineingelangen sonstigen Wassers) beträgt die Benutzungsgebühr bei der Einleitung oder dem Gelangen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
2,13 € je Berechnungseinheit und bei der Einleitung oder Gelangen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen 0,50 € je Berechnungseinheit.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
Ahrensburg, den 26.11.2024
gez. Eckart Boege
Bürgermeister