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Datum: 26.09.2022

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ahrensburg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ahrensburg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 11.05.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ahrensburgund die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Plan SIG vom

10.10.2022 – 18.11.2022

 auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de) sowie über den digitalen Atlas Nord (Bauleitpläne SH (gdi-sh.de)) abrufbar.

Zusätzlich können gem. § 3 Abs. 2 PlanSIG die Unterlagen in digitaler Form auf Nachfrage beim Fachdienst IV.2 Stadtplanung Bauaufsicht unter der Telefonnummer 04102 77 168 oder – 153 während der Dienststunden angefordert werden.

Folgende Gutachten wurden erstellt und liegen ebenfalls mit aus:

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Juni 2010 (Büro Düsterhöft, BPW Hamburg, Urbanus GbR)
  • Wohnungsmarktkonzept, Oktober 2009 (BulwienGesa AG)
  • Einzelhandelskonzept, August 2012 (CIMA Beratung + Management GmbH)
  • Gewerbeentwicklungskonzept, Juni 2015 (CIMA Beratung + Management GmbH)

Folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen liegen vor:

Art der umweltrelevante Information

Urheber

[1]  Entwurf der Strategischen Umweltprüfung (2022)

EGL – Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Hamburg

[2]  Landschaftsplan (2020)

EGL – Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Hamburg

[3]  Lärmaktionsplanung 2017, Bericht

Lärmkontor GmbH, Hamburg

[4]  Lärmkartierung 2017, Karten

Lärmkontor GmbH, Hamburg

[5]  Masterplan Verkehr (2012)

Urbanus, Lübeck

[6]  Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3(1) BauGB

Bürgerinnen und Bürger

[7]  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4(1) BauGB

Behörden, Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange

[8]  Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit im Zuge der formellen Beteiligung  gemäß § 3(2) BauGB

Bürgerinnen und Bürger

[9]  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Zuge der formellen Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB

Behörden, Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange

[10] Methangasuntersuchung (2009)

BGU – Büro für Geologie und Umwelt, Hamburg

[11] Biotoptypenkartierung (2019)

EGL – Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Hamburg

Bezogen auf die Umweltbelange wurden die Folgen der Flächennutzungsplanung für die nachfolgend genannten Schutzgüter überprüft.

Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit

  • finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8], [9], [10], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lärmschutz, Luftqualitäten, Naherholung, Flächennutzungen, Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen

Schutzgut Luft

  • finden sich in [1], [6], [7], [8], [9], [10], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Feinstäube, existierende Grünstrukturen, Lokalklima, Begrünungskonzept

Schutzgut Klima

  • finden sich in [1], [6], [7], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Mikroklima, Erhaltungsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

  • finden sich in [1], [6], [7], [8], [9], [10], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Versickerungsfähigkeit des Bodens, Regenwassersammlung und -versickerung, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz

Schutzgut Boden

  • finden sich in [1], [2], [6], [7], [8], [9], [10], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Bodenbeschaffenheit, Altlasten, Versiegelung

Schutzgut Fläche

  • finden sich in [1], [6], [7], [8], [9], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Innenverdichtung, Zunahme Versiegelung, Flächennutzungen

Schutzgut Pflanzen

  • finden sich in [1], [2], [6], [7], [8], [9], [10], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Zustand und Umgang mit der vorhandenen Knickstruktur, Biotopstruktur, gesetzlich geschützte Biotope, Wert- und Funktionsverluste (Bäume/Gehölze)

Schutzgut Tiere

  • finden sich in [1], [3], [4], [6], [7], [8], [9], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Schutzgebiete, Vorkommen und Lebensräume geschützten Arten

Schutzgut Landschaft

  • finden sich in [1], [2], [6], [7], [8], [9], [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgangssituation und vorhabenbedingte Folgen, Charakterisierung der Siedlungsgebiete und Freiflächen sowie der Landschaftselemente, Ortsbildveränderung, Umgang mit ortsbildprägenden Strukturen (Knick)

Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in [1], [7], [8], [9]
  • eingetragene Kulturdenkmale (Sachgesamtheiten, bauliche Anlagen, Gründenkmale und sonstige Denkmale)
  • kultur- sowie naturhistorische Schutzgebiete

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung unter den o.g. Telefonnummern oder per Email an stefanie.soltek@ahrensburg.de zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UnwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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