Schülerbeförderung
Kostenlose Schülerfahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr
Gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung, erhalten Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Stormarn die nicht am Schulort wohnen, auf Antrag eine kostenlose Schülerfahrkarte.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule ist weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km.
Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen Schule anerkannt, unabhängig davon, wie weit die Entfernung zur tatsächlich besuchten Schule ist.
Antrag
Der Antrag muss bis zum 24.5. eines Jahres ausgefüllt und inklusive einer JPG-Bilddatei des Schülers/der Schülerin von den Erziehungsberechtigten zur Prüfung an die Stadt Ahrensburg geschickt werden. Anträge die später eingehen, können für das kommende Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden!
Hierzu klicken Sie einfach auf den Sende-Button am Ende der PDF-Datei.
Aufgrund der individuellen Browser-Einstellungen kann es beim Ausfüllen oder Versenden der PDF eventuell zu Störungen kommen. Für diesen Fall drucken Sie sich die PDF einfach aus und füllen den Antrag von Hand aus. Anschließend den ausgefüllten Antrag einscannen und mit der notwendigen Bild-Datei per Mail an
Fachdienst II.5
Sachbearbeiterin
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
- Telefon: 04102 77 213
- Fax: 04102 77 123
- E-Mail: angela.becker@ahrensburg.de
- Raum: 210
senden. Selbstverständlich können Sie beides auch per Briefpost ans Rathaus schicken oder dort persönlich abgeben.
Bei vorliegender Anspruchsberechtigung erhalten die Schüler/Innen die kostenlose Schülerfahrkarte automatisch über das Sekretariat ihrer Schule. Nur bei Antragsablehnungen erhalten die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.
Ausnahmen
Ist eine Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Behinderung einer Schülerin oder eines Schülers nicht möglich, kann auf Antrag eine Beförderung in einem sonstigen Kraftfahrzeug als notwendig anerkannt werden.
Ein entsprechender Antrag ist schriftlich an die Stadt Ahrensburg, Fachdienst Schule und Sport, Manfred–Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg zu stellen.