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Inhalt

Erhaltungssatzung der Stadt Ahrensburg

Inhaltsverzeichnis

Präambel

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände

§ 3 Zuständigkeit, Verfahren

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Inkrafttreten

Zeichnung

Präambel

Die Stadt Ahrensburg erlässt gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Februar 1990 aufgrund des § 172 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I, Seite 2253) sowie § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein folgende Erhaltungssatzung:

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gebiet des inneren Stadtbereiches sowie des Geländes rund um den Marstall, das in dem als Anlage beigefügten Plan umrandet ist.

Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und bei städtebaulichen Umstrukturierungen bedürfen der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung der Genehmigung.

§ 3 Zuständigkeit, Verfahren

Die Genehmigung wird durch die Stadt erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt erteilt.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Wer eine bauliche Anlage in dem durch die Satzung bezeichneten Gebiet ohne die nach ihr erforderliche Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ordnungswidrig und kann gem. § 213 Abs. 2 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 50.000 DM belegt werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ahrensburg, 17. März 1990

Stadt Ahrensburg

Der Magistrat

 

Hier können Sie die Satzung als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

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