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Offenlage 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 65

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft vom 31.5.2018 bis zum 2.7.2018.

Amtliche Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 65

1. Entwurfsunterlagen

2. Fachgutachten

3. Politischer Beschluss

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch, Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan, dem Ergebnisbericht der Lärmaktionsplanung und der Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg entnommen werden. Diese Informationen können im Rathaus, Fachbereich IV Stadtplanung/Bauen/Umwelt, Fachdienst Stadtplanung/Bauaufsicht/ Umwelt auf Nachfrage eingesehen werden.

Ihre schriftliche Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 können Sie direkt an der Infothek abgeben.

Per Post schicke Sie Ihre Stellungnahme bitte an:

Stadt Ahrensburg
Fachdienst Stadtplanung/ Bauaufsicht/ Umwelt
Herrn Andreas Schneider
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg

Per Mail schicken Sie Ihre Stellungnahme bitte an:

andreas.schneider@ahrensburg.de

Wenn Sie während der Öffnungszeiten eine Stellungnahme zur Niederschrift diktieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Schneider (Zimmer 505, Telefon 04102 77295).

Sollte Herr Schneider nicht am Platz sein stehen Ihnen Frau Soltek (Zimmer 506, Telefon 04102 77153) sowie Frau Nielsen (Zimmer 303, Telefon 04102 77168) zur Verfügung.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 nimmt Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 a. Dessen Offenlage findet im gleichen Zeitraum statt.

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