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Bauberatung

Beratungen sind zur Zeit nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

In den Fällen, die ein persönliches Treffen erforderlich machen, ist auch eine Terminvereinbarung möglich.

Gegenstand der Beratung sind insbesondere alle Fragen rund um den Bauantrag beziehungsweise die Baugenehmigung.

Bei Fragen, die stadtplanerische Aspekte aufweisen oder das Planungsrecht direkt betreffen, wird das Sachgebiet Stadtplanung hinzugezogen.

So kann zum Beispiel im Vorwege geklärt werden, ob für ein geplantes Bauvorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Darüber hinaus beraten wir Sie zum Beispiel zu folgenden Themen und Fragen:

  • Generelle Zulässigkeit eines Bauvorhabens?

  • Für welche Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich?

  • Möglichkeiten der Erweiterung durch An- und Umbauten?

  • Wann wird für ein Carport eine Baugenehmigung benötigt und was ist darüber hinaus zu beachten?

  • In welchen Fällen ist eine Grenzbebauung möglich?

  • Wie groß darf ein Dachgeschoss sein ehe es zum Vollgeschoss wird?

  • Ist für die Ausführung eines Bauvorhabens die Zustimmung der Grundstücksnachbarn erfoderlich?

  • Kann ein Nachbar das Bauvorhaben verhindern?

  • Welche Nutzung ist wo zulässig und im welchem Umfang?

  • Welches Bauantragsverfahren ist für das Bauvorhaben das Richtige?

  • Wann wird für ein Werbeschild eine Baugenehmigung erforderlich?

  • Was ist zu beachten, wenn im Spitzboden oder im Dachgeschoss Räume für den Aufenthalt (zum Beispiel Spielzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) ausgebaut werden sollen?

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