Meldebestätigung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Wartezeiten
Bitte beachten Sie, dass im Einwohnermeldeamt in der Nachmittags-Öffnungszeit am Donnerstag das Publikumsaufkommen erfahrungsgemäß sehr hoch ist.
An allen anderen Öffnungstagen sind die Wartezeiten deutlich geringer als am Donnerstag Nachmittag.
Falls Sie die Möglichkeit haben empfehlen wir Ihnen die Öffnungszeiten am Vormittag für Ihre Erledigung im Einwohnermeldeamt zu nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Zusätzliche Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.