Sprungziele
Inhalt

Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 80B

  • nördlich des Stormarnplatzes, zwischen Klaus-Groth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße, begrenzt durch die Stormarnstraße und den Reeshoop

Hiermit möchten wir Ihnen die Unterlagen zum gegenwärtigen Entwurfsstand zum Bebauungsplan Nr. 80B zur Verfügung stellen.

Im Weiteren finden Sie zunächst in textlicher Form die Erläuterung zur Aufstellung des Bebauungsplans. Am Ende der Seite finden Sie die relevanten Unterlagen sowie drei Varianten zum Entwurf des Bebauungsplans.

Gerne können Sie sich unter den angegebenen Kontaktdaten melden und Ihre Stellungnahme abgeben.

Verfahren der frühzeitigen Beteiligung

Im Zuge dieser Veröffentlichung wird parallel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung wird bis zum 12.07.2021 durchgeführt. Stellungnahmen, die nach dem 12.07.2021 bei der Stadt Ahrensburg eingehen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zunächst von einer Auslegung im Rathaus abgesehen und eine digitale Einsichtnahme auf Grundlage des Planungssicherstellunggesetzes gewährleistet. Sollten technische Hürden bestehen, können Sie sich an die oben genannten Kontaktdaten wenden.

Hintergrund zur Planung

Am 21.02.2011 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 80B, für das Gebiet nördlich des Stormarnplatzes (B-Plan 80A) und südlich der Fritz-Reuter-Straße bzw. des Bebauungsplans Nr. 90/Reeshoop gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 80B soll somit den „Lückenschluss“ zwischen den weiteren B-Plänen herstellen.

Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde 2017 eine Beauftragung der Planung, des Umweltberichts und eines Lärmgutachens vorgenommen, die sich alle im erneuten Bearbeitungsprozess befinden. Die Vermessung wurde bereits abgeschlossen. Der Bau- und Planungsausschuss hat der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung grundsätzlich zugestimmt.

Im diesem Schritt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um zunächst grundsätzliche Belange und Interessen zu identifizieren. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB), das die gesetzliche Grundlage für das formelle Bebauungsplanverfahren festlegt.

Zielstellungen des Bebauungsplans

  • Ermöglichen einer behutsamen Nachverdichtung in zentraler Lage
  • Reglementierung und Differenzierung der baulichen Nutzung
  • Herstellung straßenbegleitender Gebäudefluchten
  • Sicherung und Erweiterung der Grünstrukturen, vor allem hinsichtlich des Straßengrüns
  • "Lückenschließung“ in der Bauleitplanung zwischen den Bebauungsplänen Nr. 80A und 90
  • Schaffung eines städtebaulichen Bindeglieds und eines geeigneten Übergangs zwischen der Ahrensburger Innenstadt und den reinen Wohngebieten - hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung

Ziel und Zweck der Planung ist, das Wohngebiet mit seinen bestehenden Funktionen als Wohnbereich in Zentrumsnähe zu stärken und verträglich nachzuverdichten bzw. eine moderate Wohnflächenerweiterung zu ermöglichen. Dazu gehört in diesem Stadtgebiet mit einer meist straßenseitigen Bebauung mit schmalen sowie tiefen Grundstücken die Möglichkeit der Differenzierung in eine vordere und hintere Baureihe. Diese Form der Nachverdichtung besteht bereits in Teilen des Gebietes und zwar in den jeweils nördlichen Bereichen der Klaus-Groth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße.

Die Planung stellt damit eine weitgehend gleichwertige baurechtliche Ausnutzung der Grundstücke in Aussicht. Dieses ist derzeit über das bestehende Planungsrecht nach § 34 BauGB nicht gegeben.

In den direkt angrenzenden Grundstücken zum Stormarnplatz, zur Stormarnstraße und zum Reeshoop ist die Bebauungsmöglichkeit hinsichtlich der zentralen Lagegunst zu überplanen und zentrumsadäquater in der Art und dem Maß der baulichen Nutzung auszubilden.

Parallel dazu soll der Baumbestand am Stormarnplatz und in der Fritz-Reuter-Straße gesichert werden und im Straßenverlauf der Klaus-Groth-Straße ein Straßenbaumbestand im Rahmen des „Alleenkonzepts“ geschaffen werden.

Der geplante Bebauungsplan stellt eine Möglichkeit und ein Angebot für die Eigentümer*innen dar, sodass aus ihm keine Verpflichtung hervorgeht.

Umweltaspekte

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Umweltbericht mit grünordnerischen Inhalten erarbeitet, der in die Erarbeitung des Bebauungsplans einfließt. Erste Kernpunkte wurden in den „Grünordnerischen Gedanken zum B-Plan 80B“ auf Grundlage einer bereits erfolgten Bewertung der Grünstrukturen festgehalten.

Mit einer Nachverdichtung geht selbstverständlich eine zunehmende Bodenversiegelung einher. Durch den Umweltbericht und den Fachbeitrag wird sichergestellt, dass dies im umweltverträglichen Maß und an geeigneten Stellen geschieht. Disparat zum „Bauen auf der grünen Wiese“ ist eine Innenentwicklung aus ökologischer Perspektive positiv zu bewerten. Grundsätzlich ist jedoch nicht von einer Zerstörung von ökologisch wertvollen bzw. geschützten Flächen auszugehen.

Lärmschutz

Das Lärmschutzgutachten identifiziert generell eine konfliktbehaftete Situation auf den südlichen Grundstücksbereichen der Klaus-Groth-Straße, die vorrangig durch den Sportlärm entsteht. Da es jedoch städtebaulich gewünscht ist eine zeitgemäße urbane Nutzungsverbindung zwischen der Ahrensburger Innenstadt und der Stormarnstraße zu schaffen, ist dieser Bereich ohnehin als Urbanes Gebiet nach § 6 BauNVO vorgesehen.

Abweichend zur bisherigen Planung, die ein allgemeines Wohngebiet eingeplant hatte, ist hierdurch allerdings die zusätzliche Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Den Unterlagen können Sie den Entwurf zum Lärmschutzgutachten entnehmen.

Genderaspekte

Hinsichtlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung ist die geplante Nachverdichtung grundsätzlich positiv zu bewerten. Grundlegend wird die Stadt der kurzen Wege gefördert, die für die meisten Bevölkerungsschichten eine hohe Bedeutung hat und vielfältige Lebensformen begünstigt. Durch die steigende Anzahl an bebaubaren Grundstücken wird auf diese Weise mehr Menschen ein zentral gelegener Wohnraum ermöglicht, von dem aus mehrere Mobilitätsarten entsprechend der individuellen Anforderungen nutzbar sind.

Weiteres Verfahren

Aufgrund der Größe des Plangebiets ist ein vereinfachtes Verfahren nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein Umweltbericht zwangsweise erforderlich. Durch die Neuausweisung eines urbanen Gebiets ist es notwendig zusätzlich den Flächennutzungsplan zu ändern. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan sieht geegenwärtig für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 80B Wohnbebauung vor.

Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden im Jahr 2010 bereits alle Grundstückseigentümer*innen, bei denen mittel- oder langfristig eine Nachverdichtung möglich ist, angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Der Rücklauf ergab eine große Zustimmung bezüglich einer solchen Möglichkeit. Seither kommt es regelmäßig zu Nachfragen seitens der Eigentümer*innen und Grundstücksinteressenten, die überwiegend eine Fortführung und Fertigstellung der Planungen fordern, insbesondere hinsichtlich einer Bebauung in zweiter Reihe.

Im Zuge dieser Beteiligung soll die Fortführung des Prozesses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80B forciert werden. Die aus der Beteiligung hervorgehenden Erkenntnisse und Stellungnahmen werden abgewogen und in den Entwurf eingearbeitet. Daraus hervorgehend wird im nächsten Schritt der Entwurf für die Offenlage mit den notwendigen Unterlagen erarbeitet, die erneut durch die Politik beschlossen werden.

Im Anschluss daran wird mit der „Offenlage“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ein zweiter Beteiligungsschritt der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

nach oben zurück