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Schöffenwahl 2023

Für das 1. Halbjahr 2023 stehen die Neuwahlen der Hauptschöffen und Hilfsschöffen (Bewerbungsdrist: 21.04.2023) sowie Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen (Bewerbungsfrist: 16.05.2023) für die Amtszeit 2024-2028 an.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, welche an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen.

Sie wirken an dem Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung.

Die Schöffinnen und Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet. Sie haben das Recht Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu richten, entscheiden mit über Beweisanträge und geben selbst Anregungen.

Schöffen haben – wie die Berufsrichter – die Pflicht, ihr Amt unvoreingenommen, neutral und ohne Vorurteile auszuüben.

Die Voraussetzungen für Wahl zur Schöffin / zum Schöffen sind unter anderem nach §§31 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beschrieben.

  • den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • zum Stichtag 01.01.2024 ein Alter von mindestens 25 und höchstens 69 Jahren
  • gesundheitlich, d.h. geistig und körperlich geeignet sein, dieses Amt auszuführen
  • nicht insolvent sein
  • der Wohnsitz muss sich in Ahrensburg befinden
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter darf nicht verloren gegangen sein

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Hauptamtlich in und für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbeamte und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Damit soll der Gewaltenteilung Rechnung getragen werden.

Eine Bewerbung für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen (Bewerbungsdrist: 21.04.2023) und für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen (Bewerbungsfrist: 16.05.2023) ist möglich. Gewählt werden kann man aber nur für eines der Ämter.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt beim Fachdienst II.2 Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen, zu Händen Frau Yvonne Borgwardt, Telefon:04102 77 192. Formulare können von der Internetseite der Stadt www.ahrensburg.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Weitere ausführlichere Informationen erhalten sie unter www.schoeffenwahl.de.

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