Personalausweis
Nr. 99008001012000Auf das Bild klicken, um zum Text in Leichter Sprache zu wechseln.
Leistungsbeschreibung
Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für die o.g. Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.
Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Das Identitäts- und Reisedokument hat ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium mit biometrischen Merkmalen (Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Der Ausweisinhaber kann das Dokument als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Internet nutzen.
Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name),
- den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben,
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
- Auswärtiges Amt
Neu: Link zum Auswärtigen Amt - Ausweisportal des Bundes
Wichtig
Personalausweise sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Dringende Fälle ohne Termin
Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin Ihre Ummeldung vorzunehmen sowie folgende Dokumente zu beantragen:
- Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine
Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.
Ohne Termin - Abholung von Ausweisdokumenten
- Personalausweise,
- Reisepässe,
- Kinderreisepässe und
- Führerscheine
können ohne Termin in den Containern vor dem Rathaus, zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:
Mo, Di, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr
Do von 14 bis 18 Uhr
Online-Funktionen
PIN-Rücksetzbrief
Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, können Sie unter dem folgenden Link den Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN direkt nach Hause bestellen, anstatt hierfür einen Termin im Einwohnermeldeamt zu vereinbaren,
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alten Reisepass oder Personalausweis,
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen),
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Persönliche Antragstellung
Nachweis der Namensführung
Bei Beantragung eines Personalausweisdokuments muss immer eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden, aus der die Schreibweise des aktuellen Namens hervorgeht.
Ledige benötigen für die Beantragung
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eine Geburtsurkunde oder
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eine Namensänderungsurkunde.
Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene benötigen
-
bei Heirat bis 30.06.1958 oder ab 01.01.2009 eine Heiratsurkunde
-
bei Heirat vom 01.07.1958 bis 31.12.2008 eine Abschrift aus dem Familienstammbuch
Weitere Unterlagen
-
Bei Eheschließungen im Ausland wird ein Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht benötigt (zum Beispiel Angleichserklärung oder § 94 Namenserklärung bei Vertriebenen und Spätaussiedlern).
-
Verwitwete oder Geschiedene, die eine Wiederannahme eines früheren Namens erklärt haben, müssen die entsprechende Orginalbescheinigung zu dieser Änderung vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
- 22,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
-
37,00 Euro für einen Personalausweis in allen anderen Fällen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Sofern der Antragsteller glaubhaft macht, sofort einen Ausweis zu benötigen, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen.
- Personalausweise werden für eine Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Teaser
Deutsche sind grundsätzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.