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Wohnraumversorgung

Was macht der Fachdienst II.4 -Wohnen/Städtischer Sozialdienst ?

Die Stadt Ahrensburg hat eine Vielzahl von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau mitgefördert.

Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt unter Beachtung von Vergaberichtlinien zum größten Teil im gegenseitigen Einvernehmen mit den Wohnungsbauunternehmen.

Bewerbungen für eine öffentlich geförderte Wohnung können an die Stadt Ahrensburg gerichtet werden. Die Wohnungsbewerbung wird ein Jahr gespeichert. Hierzu ist ein entsprechendes Antragsformular zu verwenden.

Gleichzeitig ist eine Bewerbung bei den Wohnungsbauverwaltungen erforderlich. Eine Auflistung der Firmen ist in dem Informationsblatt „Grundstücksverwaltungen mit Wohnungsbestand in Ahrensburg“ veröffentlicht.

Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können, ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung (sogenannter §8-Schein) erforderlich.

Was ist bei Wohnungskündigung zu tun ?

Personen, die eine Kündigung über den von Ihnen gemieteten Wohnraum erhalten können sich mit dem Fachdienst II.4 in Verbindung setzen.

Die Möglichkeiten zur Abwendung der Kündigung wird mit allen Beteiligten gemeinsam geprüft.

Daneben besteht die Möglichkeit, sich an den Deutschen Mieterbund Mieterverein Lübeck zu wenden.

Deutscher Mieterbund

Mieterverein Lübeck

Mühlenstraße 28
23510 Lübeck

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