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Spielplätze

Nr. 99041015183000

Leistungsbeschreibung

Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.

Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.

Für Planung, Neubau und Umgestaltungsmaßnahmen der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ist im Ahrensburger Rathaus der Fachdienst IV.5 zuständig, für die Unterhaltung und Sicherheitskontrolle der Bauhof.

Die Spielplätze an städtischen Gebäuden unterstehen der jeweiligen Hausverwaltung. Schulhöfe unterstehen der Schulverwaltung.

Private Kleinkinderspielplätze müssen in der Regel bei Gebäuden ab 10 Wohnungen vom Eigentümer angelegt und vorgehalten/unterhalten werden (§ 8 Landesbauordnung Schleswig-Holstein).

Lageplan

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§§ 32 bis 34 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

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