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Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe

Welche Aufgabe hat die Sozialhilfe?

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe übernimmt damit die Garantie für das Existenzminimum des einzelnen.

Die Hilfe ist individuell, dass heißt sie berücksichtigt die Besonderheiten jedes Einzelfalls. Im Vordergrund steht dabei immer der Mensch mit seinen persönlichen Bedürfnissen. 

Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten?

Hilfe zum Lebensunterhalt ist demjenigen zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Sozialhilfe erhält somit derjenige, der sich nicht selbst helfen kann und die Hilfe auch nicht von anderen erhält:

Folgende Möglichkeiten der Selbsthilfe könnten unter anderem in Frage kommen:

  • Ausreichendes eigenes Einkommen oder des Partner/-in

  • einzusetzendes Geld- oder Sachvermögen (z.B.Sparbuch, Kraftfahrzeug), wenn Freigrenzen ausgeschöpft wurden

  • Arbeitsaufnahme

  • Durchsetzung der Ansprüche bei anderen Behörden, z.B. auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Wohngeld, Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse

  • Unterhalt von Angehörigen, z.B. mit Geld oder Naturalien. 

Grundsätzlich gilt, dass alle Hilfesuchenden, die unter 65 Jahren und erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein könnten, keine Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII haben.

Sie müssen Ihre Ansprüche auf das sogenannte Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Erwerbsfähige), direkt beim Jobcenter Stormarn prüfen lassen.

Job-Center Stormarn

Geschäftstelle Ahrensburg

Erika-Keck-Straße 1
22926 Ahrensburg

  • Telefon: 04102 67 70 0

 

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