Förderportal Klimaschutz
Leistungsbeschreibung
Die Richtlinie Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger richtet sich an Privatpersonen und soll Investitionen in den Klimaschutz unterstützen. Es gibt einen Zuschuss zu verschiedenen Fördergegenständen wie z.B. einem Lastenfahrrad, einem Ladepunkt für Elektrofahrzeug oder eine Regenwasserzisterne. Der Zuschuss erfolgt mit einem Festbetrag. Zudem ist die Förderung in der Regel auf max. 50% begrenzt. Für die Förderung kann die Rechnung eingereicht werden und es werden anschließend die Kosten erstattet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuwendungen sind ausschließlich online über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter folgender Adresse
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima zu beantragen. Für Bürger, die keinen eigenen Internetzugang besitzen, stehen im Foyer des LLUR zwei Arbeitsplätze für die Antragsstellung zur Verfügung.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen können je nach Fördergegenstand variieren. In der Regel ist jedoch die Rechnnung ausreichend. Darüber hinaus kann das Einreichen von Zertifikaten der Anlage wie z.B. bei der Solarthermieanlage das Solar-Keymark Zertifikat sowie der zugrundeliegende Prüfbericht erforderlich sein
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Datum des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung muss zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2022 liegen
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“
Anträge / Formulare
Die Zuwendungen sind ausschließlich online über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter folgender Adresse
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima zu beantragen. Für Bürger, die keinen eigenen Internetzugang besitzen, stehen im Foyer des LLUR zwei Arbeitsplätze für die Antragsstellung zur Verfügung.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Das Antragsformular ist online vollständig auszufüllen und beinhaltet gleichzeitig den Verwendungsnachweis. Es müssen der Kaufvertrag und je nach ausgewählten Fördergegenstand die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Beantragung im Online-Portal wird ein Datenbegleit-schein erstellt, der ausgedruckt und beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht werden muss.