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Wohnungssicherung Beratung

Leistungsbeschreibung

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Von Obdachlosigkeit betroffene Personen werden beraten und unter Kontaktaufnahme mit dem Vermieter Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Informationen über fristlose Kündigungen und Räumungsklagen werden gesammelt. Nach Kontaktaufnahme mit den betroffenen Parteien werden die Möglichkeiten einer Abwendung der Kündigung/Räumungsklage mit allen Beteiligten gemeinsam geprüft. Dabei werden Betroffene auch im Antragsverfahren bei dem Job-Center Stormarn oder dem städtischen Sozialamt auf Übernahme von Mietschulden unterstützt und beraten. Daneben wird geprüft, ob im Rahmen der Wohnraumversorgung anderer geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Obdachlose Personen, deren letzter Wohnsitz Ahrensburg war, werden bei Bedarf in Notunterkünfte ordnungsbehördlich eingewiesen. Das kann jedoch immer nur der letzte Schritt der Hilfestellung sein. Zunächst sind alle Selbsthilfemöglichkeiten auszuschöpfen und zu aktivieren um eine drohende Obdachlosigkeit zu verhindern.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

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