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Feuerwehrwesen, Brandschutz

Nr. 99006011000000

Leistungsbeschreibung

In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.

In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

-      überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,

-      erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,

-      eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,

-      eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten

        und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,

-      zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen Löschzug-Gefahrgut aufzustellen und

        zu unterhalten,

-      die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens

        zu beraten,

-      Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.

Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
  • in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.

Die Feuerwehr Ahrensburg im Überblick

Die Feuerwehr der Stadt Ahrensburg wurde im Jahre 1881 gegründet. Sie ist auf einer Gesamtfläche von etwa 35,29 km2 für den Schutz von über 34.400 Einwohnern und ca. 4.600 Gewerbebetrieben  verantwortlich.

Das Feuerwehrwesen umfasst die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz), die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe), die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung), die Mitwirkung im Katastrophenschutz.

Einsätze aller Arten fallen dabei an, von einer Türöffnung für den Rettungsdienst, Wohnungs-& Gebäudebränden, Technischer Hilfe bei Verkehrsunfällen bis hin zur Tierrettung. Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen gehören ebenso zum Aufgabengebiet.

Die Feuerwehr Ahrensburg ist eine Freiwillige Feuerwehr und besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Feuerwehrleute kommen zu jeder Tages- und Nachtzeit, an 365 Tagen im Jahr, freiwillig und unentgeltlich zu Einsätzen und Ausbildungsdiensten. In den Jugendfeuerwehren der Gemeinde sind ca. 40 Jugendliche aktiv. Die Freiwillige Feuerwehr Ahrensburg leistet damit aktive Jugendarbeit, bei der es neben der Feuerwehrausbildung auch um Spiel und Sport, interessante Ausflüge und Reisen und vor allem um das soziale Gefüge in der Gruppe geht.

Organisation

Die Feuerwehr Ahrensburg unterteilt sich in 3 auf das Stadtgebiet verteilte Ortswehren, die zusammen die Gemeindewehr Ahrensburg bilden:

Gemeindewehrführer ist Jürgen Stahmer

  • Ortswehr Ahrensburg
    Ortswehrführer Jan Haarländer
    5 Gruppen in 2 Löschzügen
    Adresse: Am Weinberg 2
    Außenwache im Stadtteil Hagen
    Adresse: Jonny-Loesch-Weg 3

  • Ortswehr Ahrensfelde
    Ortswehrführer Michael Mey
    Adresse: Teichstraße 3

  • Ortswehr Wulfsdorf
    Ortswehrführer Frank Backhaus
    Adresse: Bornkampsweg 33

Zusätzliche verfügt die Feuerwehr über 2 hauptamtliche Gerätewarte (städtische Angestellte), welche sich unter anderem um die Einsatzfahrzeuge und Geräte der 4 Standorte kümmern und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Einsatzzahlen

  • Einsätze in 2017: 486
  • Einsätze in 2018: 278 (Stand 10.9.18)

Mitgliederzahlen

  • ca. 120 aktive Mitglieder

Jugendfeuerwehr

Ab einem Alter von 10 Jahren ist eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr möglich.

Wie werde ich Feuerwehrfrau/-mann?

Für die Teilnahme am Einsatzdienst ist die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich sowie die gesundheitliche Eignung.

  • Truppmann-Ausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang): 70 Unterrichtsstunden
  • Truppmann-Ausbildung Teil 2 (Grundausbildungslehrgang): 80 Unterrichtsstunden
  • Truppführer- Ausbildung: 35 Unterrichtsstunden

Ausbildung und Fortbildung

Innerhalb der Feuerwehr werden im Kalenderjahr durch regelmäßige Ausbildungsdienste mindestens 40 Unterrichtsstunden durchgeführt. Je nach Bedarf und Interesse ist die Teilnahme an weiteren Führungslehrgängen und Sonderausbildungen möglich. Diese erfolgen an der Kreisfeuerwehrzentrale des Kreises Stormarn in Nütschau oder auch an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee.

Die Ausbildungen sowie die Schutzausrüstung werden jedem Mitglied kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der aktive Dienst endet mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.

Mitgliederwerbung

Wir suchen Dich! Für unsere Jugendfeuerwehr, den aktiven Dienst oder als förderndes Mitglied. Werde Teil einer großartigen Gemeinschaft.
Melde Dich einfach unter: mitmachen@feuerwehr-ahrensburg.de

Weitere Informationen gibt es auf unserer Internetseite www.feuerwehr-ahrensburg.de


Feuerwehrbedarfsplan 2012 der Stadt Ahrensburg

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

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