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Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001006004000

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Träger der Abfallwirtschaft in Ahrensburg ist der Kreis Stormarn. Dieser trifft alle grundsätzlichen Entscheidungen über die Sammlung und den Verbleib der Abfälle, die aus privaten Haushalten stammen oder die hausmüllähnlich zusammengesetzt sind. Der Kreistag beschließt die Geschäftsbedingungen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung Kreis) und die hierfür zu zahlenden Benutzungsentgelte. Grundsätzlich will man den Kreislauf der Abfallfwirtschaft fördern mit dem Ziel, die natürlichen Ressourcen zu schonen und das umweltverträgliche Beseitigen von Abfällen zu sichern. Hierzu gehört auch die Beratung, um eine möglichst weitreichende Abfallvermeidung und umweltverträgliche Verwertung zu erreichen.

Auf dem Gebiet der Stadt Ahrensburg ist die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) zuständig.

Alles Wissenswerte zum Thema Abfall

  • Restmüll
  • gelber Sack
  • Altpapier
  • Altglas
  • Bioabfall
  • Sperrmüll
  • Entsorgung von Elektroaltgeräten
  • Schadstoffentsorgung
  • Entsorgung von Batterien
  • Gewerbemüllentsorgung
  • Containerdienst
  • Recyclinghöfe

und vieles mehr (z.B. Abfuhrtermine, Beratungsangebote, Satzungen, Formulare) finden Sie im Internet unter www.awsh.de.



Haben Sie noch Fragen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik zur Abfallwirtschaft in Ahrensburg – dann wenden Sie sich bitte direkt an die

Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH)
Leineweberring 13
21493 Elmenhorst
Servicetelefon: 04151 87 93 95
E-mail: info@awsh.de

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

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