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Heckenrückschnitt/Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Wer durch die Straßen Ahrensburgs flaniert oder am Rande der Stadt Erholung sucht, stellt fest, dass es sich bei dieser Überschrift nicht einfach um die Schöpfung eines Werbetexters handelt. Zu jeder Jahreszeit grünt und blüht es in der Stadt.

Die gerne als Schutz vor neugierigen Blicken an Grundstücksgrenzen stehenden Hecken wachsen jedoch nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite.

Oftmals befinden sich Hecken, Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen am Rande öffentlicher Wege oder Straßen und können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden.

Besonders für Radfahrer und Fußgänger können Hecken zum Hindernis werden, wenn diese weit in den Rad- oder Fußweg hineinwachsen. Begegnungsverkehr ist dann nicht mehr möglich und man ist als Fußgänger mitunter gezwungen, auf den Radweg oder sogar die Fahrbahn auszuweichen.

Für Menschen mit Handicap, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder auch für Eltern mit Kinderwagen werden solche zugewachsenen Wege praktisch unbenutzbar.

Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer, Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich wachsen, regelmäßig zurückzuschneiden.

Hinweise für den Rückschnitt

Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen in den Luftraum über Geh- und Radwegen, das ist das sogenannte Lichtraumprofil, bis zur Höhe von 2,50m nicht hineinragen.

Über Straßen, Wegen und Plätzen gilt sogar, dass bis zur Höhe von 4,50m kein Bewuchs in das Lichtraumprofil hineinragen darf.

Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen dürfen nicht einwachsen. Sie müssen ständig so freigeschnitten werden, dass sie gut erkennbar sind und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Die Erkennbarkeit z.B. von Straßenschildern kann im Ernstfall sogar lebenswichtig sein, nämlich dann, wenn Rettungsfahrzeuge ihren Weg finden müssen.

Nachbargrundstücke

An die Stadtverwaltung werden häufig auch Beschwerden über mangelnden Pflanzenrückschnitt gerichtet, die nach dem Privatrecht (Nachbarschaftsrecht) zu beurteilen sind.

Im Rahmen einer guten Nachbarschaft:

Denken Sie auch daran an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Ihre Pflanzen rechtzeitig zurück zu schneiden.

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