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Straßenreinigung

Nr. 99108028000000

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

In Ahrensburg ist die Fahrbahnreinigung an ein Privatunternehmen vergeben, das die Straßen - je nach Straßenzug - montags oder donnerstags reinigt. Sollten nicht alle Straßen an einem Tag gereinigt werden können, wird die Reinigung am darauffolgenden Tag nachgeholt.

Wir bitten Sie, auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn an den jeweils geltenden Tagen zu verzichten, um die maschinelle Fahrbahnreinigung nicht zu behindern. Dies würde anderenfalls dazu führen, dass die Reinigung nur eingeschränkt erfolgen kann. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kehrplan

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

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