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Städtische Grünflächen, Parkanlagen

Für Planung, Neubau und Umgestaltungsmaßnahmen der öffentlichen Grünflächen ist der Fachdienst IV.2 Stadtplanung/Bauaufsicht/Umwelt zuständig. Für die Pflege und Unterhaltung der städtische Bauhof. Die Freiflächen um die städtischen Gebäude unterstehen der jeweiligen Hausverwaltung, zum Beispiel die Schulhöfe unterstehen der Schulverwaltung.

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