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Stadtverwaltung Ahrensburg

Öffnungszeiten 

Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie, dass für die Einwohnerverwaltung grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Rathaus Nord, An der Strusbek 23

Das Rathaus Nord bietet keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle: Was erledige ich wo?

Briefkasten

Der Briefkasten der Stadtverwaltung befindet sich am Eingang der Bürocontainer vor dem Ahrensburger Rathaus. Briefe an die Abteilungen des Rathauses Nord, An der Strusbek 23, können dort ebenfalls eingeworfen werden.


Einwohnerverwaltung

Online-Terminvergabe

Der Besuch der Einwohnerverwaltung ist grundsätzlich nur mit Termin möglich. 

Ein Termin können Sie über das Online-Terminvergabe-System buchen. Aufgrund der sehr großen Nachfrage kann es zu Engpässen bei der Terminbuchung kommen. 

Hinweis: Wenn Ihnen im Terminvergabesystem kein Termin angezeigt wird, sind alle Termine ausgebucht. Sollte keine zeitnahe Terminverfügbarkeit gegeben sein, schauen sie auch gerne tagesaktuell noch einmal in das Terminbuchungssystem. Gegebenenfalls können kurzfristig noch weitere Termine angeboten werden, z. B. durch stornierte Terminbuchungen.

Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie die Terminbuchung an einem Terminal im Rathausfoyer oder unter der Telefonnummer 04102 77 0 vornehmen.

Hier können Sie einen Termin buchen
Termin vereinbaren für die Einwohnerverwaltung (Externer Link)

Dringende Fälle ohne Termin

Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin folgende Dokumente zu beantragen:

  • Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine

Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.

Ohne Termin - Abholung von Ausweisdokumenten 

  • Personalausweise,
  • Reisepässe, 
  • Kinderreisepässe und 
  • Führerscheine

können ohne Termin in den Containern vor dem Rathaus, zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:

MoDiMiFr  von   8 bis 12 Uhr
Do                   von 14 bis 18 Uhr

 

Kontakt

Stadt Ahrensburg

Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg

  • Telefon: 04102 77 0
  • Fax: 04102 77 232
  • E-Mail: E-Mail
  • Telefon: 115 (Behördennummer)

Bürgerentscheid NEU

Kommunalwahl am 14. Mai 2023

Am 14. Mai 2023 findet im gesamten Kreis Stormarn die Kommunalwahl statt.

Kommunalwahl ist der Oberbegriff für Wahlen zu den Gemeinde- und Stadtvertretungen, sowie zum Kreistag.

Die jeweiligen Ausschüsse in den Ämtern, Gemeinden und Städten werden nicht direkt gewählt, sondern nach der Konstituierung der Gemeinde- und Stadtvertretungen nach den Regelungen der Amts- und Gemeindeordnung gebildet.

Wenn Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitmachen möchten, melden Sie sich gerne per Mail bei Frau Yvonne Borgwardt unter yvonne.borgwardt@ahrensburg.de.

In Ahrensburg wird es, im gesamten Stadtgebiet verteilt, 20 Wahlbezirke geben. Jeder Wahlbezirk bildet ein Wahllokal und wird mit 8-10 Wahlhelfenden, verteilt auf 2 Schichten, besetzt.

Briefwahlunterlagen können erst ab dem 3. April 2023 ausgestellt werden. Nähere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Gesetzliche Grundlagen:

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

Gemeinde- und Kreiswahlordnung

Aktuelles:

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlkreiseinteilung zur Gemeindewahl 2023

Wahlkreiseinteilung zur Kreiswahl 2023

Vordrucke:

Anlage 8 - unmittelbarer Wahlvorschlag

Anlage 9 - Listenwahlvorschlag

Anlage 12 - Zustimmung Bewerber

Anlage 14 - Bescheinigung der Wählbarkeit

Anlage 15 - Erklärung über die Staatsangehörigkeit

Anlage 17 - Erklärung der Partei

Schöffenwahl 2023

Für das 1. Halbjahr 2023 stehen die Neuwahlen der Hauptschöffen und Hilfsschöffen (Bewerbungsdrist: 21.04.2023) sowie Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen (Bewerbungsfrist: 16.05.2023) für die Amtszeit 2024-2028 an.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, welche an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen.

Sie wirken an dem Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung.

Die Schöffinnen und Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet. Sie haben das Recht Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu richten, entscheiden mit über Beweisanträge und geben selbst Anregungen.

Schöffen haben – wie die Berufsrichter – die Pflicht, ihr Amt unvoreingenommen, neutral und ohne Vorurteile auszuüben.

Die Voraussetzungen für Wahl zur Schöffin / zum Schöffen sind unter anderem nach §§31 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beschrieben.

  • den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • zum Stichtag 01.01.2024 ein Alter von mindestens 25 und höchstens 69 Jahren
  • gesundheitlich, d.h. geistig und körperlich geeignet sein, dieses Amt auszuführen
  • nicht insolvent sein
  • der Wohnsitz muss sich in Ahrensburg befinden
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter darf nicht verloren gegangen sein

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Hauptamtlich in und für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbeamte und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Damit soll der Gewaltenteilung Rechnung getragen werden.

Eine Bewerbung für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen (Bewerbungsdrist: 21.04.2023) und für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen (Bewerbungsfrist: 16.05.2023) ist möglich. Gewählt werden kann man aber nur für eines der Ämter.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt beim Fachdienst II.2 Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen, zu Händen Frau Yvonne Borgwardt, Telefon:04102 77 192. Formulare können von der Internetseite der Stadt www.ahrensburg.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Weitere ausführlichere Informationen erhalten sie unter www.schoeffenwahl.de.


Kontakt

Yvonne Borgwardt
Fachdienst II.2 - Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen

Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg

Standesamt

Terminvereinbarung

Der Besuch des Standesamtes ist ausschließlich nur mit Termin möglich. 

Eine Terminanfrage können Sie per E-Mail unter Angabe Ihrer Rufnummer an standesamt@ahrensburg.de senden. Telefonisch können Sie einen Termin unter 04102 77-254 vereinbaren. 

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag erreichen Sie uns telefonisch unter 04102 77-254 oder per E-Mail an standesamt@ahrensburg.de. Sollte ein persönliches Erscheinen erforderlich sein, ist dieses nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Am Freitag ist das Standesamt wegen Trauungen geschlossen. 

Trauungen 2023
Termine für Trauungen können persönlich oder telefonisch im Standesamt Ahrensburg reserviert werden. Für auswärtige Paare sind die verfügbaren Trautermine bis November 2023 ausgebucht. 

Merkblatt 
Das Merkblatt für Hochzeitspaare finden Sie hier .

Städtischer Sozialdienst

Personen die von Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit bedroht sind, können kurzfristig Termine bekommen! Evtl. gibt es je nach Situation einen Telefontermin.

Auch bei sozialen Problemlagen, wie z.B.

  • Lebenskrisen
  • Schuldenprobleme
  • Suchtproblematik
  • häusliche Gewalt
  • Trennungssituationen u.v.m

Bitte melden Sie sich bei dem städtischen Sozialdienst. Wir sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8-12 Uhr und Donnerstag von 14-18 Uhr erreichbar.

Kontakt
Andrea Cremmer-Blahusch  Telefonnummer: 04102 77 182
Anja Noack                           Telefonnummer: 04102 77 186

Unfallschäden an städtischem Eigentum

Unfallschäden an städtischem Eigentum können per E-Mail an claudia.cornehl@ahrensburg.de oder telefonisch unter 04102 77 270 gemeldet werden.

Fachbereich Stadtplanung/Bauen/Umwelt


Formulare

Formulare finden Sie hier.


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