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Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters

STADT AHRENSBURG
-Der Wahlleiter-

 

Amtliche Bekanntmachung 

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Ahrensburg

Nach Prüfung der gemäß § 83 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vorgelegten Unterlagen hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Die eingelegten Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl werden zurückgewiesen.
  2. Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Ahrensburg vom 11. Oktober 2015 wird für gültig erklärt.

Das vom Wahlleiter am 22. Oktober 2015 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters ist damit bestätigt.

Ahrensburg, den 01. Februar 2016

 

gezeichnet Fabian Dorow
Der Wahlleiter

04.02.2016 
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