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Hauptausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Hauptausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Aufgaben

Der Hauptausschuss koordiniert fachausschussübergreifend die Arbeit der Ausschüsse, insbesondere in Bezug auf die Querschnittsaufgaben wie Stellenplan, Rechnungsprüfungsangelegenheiten und die grundsätzliche Zusammenarbeit der städtischen Gremien mit den Beiräten. Besteht zwischen zwei Ausschüssen Koordinierungsbedarf, entscheidet der Hauptausschuss, welcher Fachausschuss zuständig ist bzw. wenn mehrere Ausschüsse zuständig sind, welcher Fachauschuss die Federführung erhält.

Der Hauptausschuss kann den Empfehlungen der übrigen Ausschüusse eigene Empfehlungen hinzufügen. Der Hauptausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • Wahlvorschläge und Benennung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Gerichten und außerstädtischen Gremien.

  • Feuerwehrangelegenheiten und Marktwesen.

  • Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen von mehr als 5.000 € bis zu 10.000 €.

  • Personalentscheidungen für Stellen die Leitungsaufgaben erfüllen und die dem Bürgermeister direkt unterstellt sind.

Dem Hauptausschuss wird die Befugnis als oberste Dienstbehörde des Bürgermeisters übertragen. Er nimmt die Aufgaben des Polizeibeirates wahr und entscheidet bei Ehrenbeamtinnen und -beamten sowie bei ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern über die Verletzung der Treuepflicht.

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