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Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Flächen

Für Sondernutzungen, die über vertragliche Regelungen hinausgehen, gilt folgendes:

Stellschilder/Klappschilder

Für die Werbung über Stellschilder/Klappschilder gilt

  • jeder Geschäftsinhaber im Innenstadtbereich hat die Möglichkeit, mittels eines Klappschildes, das vor dem jeweiligen Geschäft möglichst nah am Gebäude und somit nicht verkehrsbehindernd steht, dauerhaft zu werben und auf sich aufmerksam zu machen. Diese Regelung ist gebührenfrei.

Plakate

Die Werbung über Plakate ist nur erlaubt, sofern

  • die Plakate nicht größer als DIN A0 sind,

  • die Dauer der Aufstellung 14 Tage nicht überschreitet,

  • die Schilder mindestens in einem Abstand von 20 m zu hinterleuchteten Werbeträgern und Litfasssäulen aufgestellt werden, - die Anzahl der Werbeflächen 20 nicht übersteigt (auch bei Zirkussen, Puppentheatern),

  • die Hinweise zum Anbringen von Stellschildern mit den ausgeschlossenen Standorten beachtet werden (vgl. Merkblatt)

  • Gesamtzahl der Werbeträger bei Wahlplakaten liegt im Ermessen der Stadt Ahrensburg (Empfehlung des Ältestenrates; Sitzung vom 04.09.2017)

a) Nutzung durch Ahrensburger Antragssteller

Ortsansässige, gemeinnützige Institutionen, religiöse Veranstalter sowie Parteien und Kandidaten im Rahmen von Wahlwerbung können Plakate im Ahrensburger Stadtgebiet aufstellen.

Jeder Ahrensburger Gewerbebetrieb hat 2-mal jährlich die Möglichkeit, für Veranstaltungen oder sonstige Ereignisse Plakate aufzustellen.

b)Nutzung durch andere Antragsteller

Gemeinnützige Institutionen oder nicht gewerbliche Veranstalter, die im unmittelbar angrenzenden (Umkreis von 10 km) Ahrensburger Stadtgebiet eine Veranstaltung durchführen, dürfen Werbung in Ahrensburg anbringen.

Werbung für gewerbliche Veranstaltungen außerhalb Ahrensburgs ist nicht zulässig.

Darüber hinaus wird als Alternative auf folgende Möglichkeiten verwiesen:

Litfasssäulen und unbeleuchtete Plakattafeln:

Ströer Deutsche Städtemedien GmbH
Regionalleitung Nord
Oehleckerring 22 bis 24
22419 Hamburg
Telefon: 040 53 20 00

oder

für die Werbung an Fahrgastunterständen, Stadtinformationsanlagen und hinterleuchteten Großwerbetafeln

Wall GmbH
Grusonstraße 46
22113 Hamburg
Telefon: 040 73 60 440

Infostände

Die Infostände sind für gewerblichen Veranstalter, gemeinnützige Institutionen und religiöse Veranstalter

Flächen/Standorte

  • Budni/Haspa – nordöstlich des Rathausplatzes

  • CCA – Klaus-Groth-Straße

  • Grandfläche Große Straße

  • Rondeel - ausschließlich für Parteien

Transparente/Werbebanner

Standorte über Fahrbahnen

  • Lübecker Straße

  • Beimoorweg

  • Manhagener Allee

- Vollsynthetisches, winddurchlässiges Material (Polytex)

- Mindesthöhe von 4,50 m zur Fahrbahn

- Die Dauer der Hängung darf 14 Tage nicht überschreiten

 

Diese Richtlinien gelten ab dem 15.02.2018 und in Folge dessen treten die Richtlinien vom 17.04.2013 außer Kraft.

Stand: Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 07.02.2018

 

Hier können Sie die Richlinien als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

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