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Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Ahrensburg (Parkgebührenverordnung)

1. Änderung vom 23.01.2017*1)
2. Änderung vom 24.06.2019
3. Änderung vom 27.09.2021
4. Änderung vom 25.05.2022

Inhaltsverzeichnis

Präambel

§ 1 Allgemeines

§ 2 Höhe der Parkgebühr

§ 3 Umsatzsteuer

§ 4 Inkrafttreten

Präambel

Aufgrund § 55 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 02.06.1992 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 243), das zuletzt durch Art. 3 Ges. vom 17.03.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 301) geändert worden ist, § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist und der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 264) wird verordnet:

§ 1 Allgemeines

(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenverordnung erhoben.

(2) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Verkehrsflächen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend des Wertes des Parkraumes für den Benutzer in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des § 2 festgesetzt.

(3) Die Gebührenpflicht besteht auf allen nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung als öffentliche Parkflächen ausgewiesenen Straßen und Plätzen montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr.

(4)*1) Gemäß dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) parken Elektrofahrzeuge im gesamten Stadtgebiet Ahrensburg für die ausgewiesene Höchstparkdauer von drei Stunden gebührenfrei. Für das gebührenfreie Parken ist die Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe und die Ausweisung des Kennzeichens, an dessen Ende ein ‚E‘ geprägt ist, vorgeschrieben.

§ 2 Höhe der Parkgebühr

(1) Im Kernbereich der Innenstadt beträgt die Mindestgebühr 0,60 € für die ersten 60 Minuten sowie 0,10 € je weitere angefangene 5 Minuten. Der Kernbereich der Innenstadt umfasst den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen der nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze:

  • Rathausplatz
  • Manfred-Samusch-Straße
  • Lehmannstieg
  • Lohe zwischen Große Straße und Carl-Barckmann-Straße
  • Große Straße zwischen Königstraße und Bei der Doppeleiche
  • Königstraße
  • Neue Straße
  • Manhagener Allee zwischen Rondeel und Neue Straße sowie Erika-Keck-Straße und Lohkoppel
  • Hagener Allee zwischen Rondeel und Heinz-Beusen-Stieg
  • Nordöstlicher Bereich der Bahnhofstraße einschließlich Wilhelmstraße
  • Hamburger Straße westlich des Woldenhorn bis zur südlichen Einmündung in die Stormarnstraße in Richtung Bahnhofstraße
  • Stormarnplatz nebst provisorischem Parkplatz westlich des Rathauses

(2) Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

(3) Auf dem provisorischen Parkplatz westlich des Rathauses sowie im nordöstlichen Bereich der Bahnhofstraße einschließlich der Wilhelmstraße beträgt die Tagesparkgebühr für den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen 2,40 €. Für eine Parkdauer bis 150 Minuten gelten die in Absatz 1 genannten Gebühren.

(4) Die Erstattung von Gebühren für nicht genutzte Parkzeit wird ausgeschlossen.

(5) Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über Handysysteme entrichtet werden. Bei der Nutzung von Handysystemen wird nur die tatsächliche Parkzeit minutengenau abgerechnet.

§ 3 Umsatzsteuer

(1) Auf den nachfolgend aufgeführten Plätzen sind die nach § 2 erhobenen Parkgebühren seit dem 01.01.2022 umsatzsteuerpflichtig:

  • Rathausplatz
  • Manfred-Samusch-Straße
  • Provisorischer Parkplatz des Stormarnplatzeswestlich des Rathauses
  • Stormarnplatz westlich des „JuKi 42“ (An der Reitbahn 2) bis zur Einmündung in die Stormarnstraße

(2) Die Parkgebühren nach Maßgabe des Abs. 1 verstehen sich inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

§ 4 Inkrafttreten

Diese 4. Änderung der Parkgebührenverordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Ahrensburg, 25.05.2022

Stadt Ahrensburg

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

 

Hier können Sie die Parkgebührenverordnung als PDF zum Ausdrucken herunterladen.

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