Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird/werden soll.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein Online-Formular für die Gewerbeabmeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).