Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Verwaltung und der Stadt zu fördern, umzusetzen und zu begleiten.
Grundlage für die Arbeit sind das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) aus dem Jahr 2015 und das Grundgesetz, Artikel 3:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Zu den Aufgaben innerhalb der Verwaltung zählen
- Information und Beratung zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen wie der Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
- Konzeptionelle und inhaltliche Arbeit zu Gleichstellungsthemen
- Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen und Tagungen
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Aufgaben für Bürgerinnen und Bürgern zählen
- Information und Beratung bei Themen wie Gewalt in der Familie oder am Arbeitsplatz
- Information und Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
In all diesen Belangen ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ahrensburg.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Jede Anfrage wird daher vertraulich und diskret behandelt.
Bei Fragen, Anliegen oder Terminwünschen melden Sie sich gerne bei Jasna Makdissi, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ahrensburg.
Aktuelles
Gewalt ist keine Privatsache – Ahrensburg setzt Zeichen gegen Gewalt an Frauen
Unter dem Motto „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ beteiligt sich die Stadt Ahrensburg auch dieses Jahr an der landesweiten Aktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.
Vom 24. bis 28. November wird das Rathaus in leuchtendem Orange erstrahlen – als weithin sichtbares Zeichen der Solidarität mit allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
„Gewalt ist keine Privatsache“, betont Gleichstellungsbeauftragte Jasna Makdissi. „Wir wollen mit dieser Aktion aufrütteln und zeigen: Wegsehen ist keine Option. Jede und jeder kann dazu beitragen, Gewalt zu verhindern oder Betroffene zu unterstützen.“
Begleitet wird die Beleuchtungsaktion von einer Reihe informativer und sensibilisierender Veranstaltungen, die in einer von den Gleichstellungsbeauftragen des Kreises Stormarn herausgegebenen Broschüre
zusammengefasst sind und bei jasna.makdissi@ahrensburg.de erhalten werden kann.
Am Dienstag, 25. November, lädt die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit der GB der Stadt
Bargteheide und der Kanzlei am Rathaus zu einem Online-Vortrag von 19:30 bis 21:00 Uhr ein. Unter dem Titel »Auch wer sich liebt, lebt mit Paragrafen - Wie frau sich in Partnerschaft, Ehe und Familie
absichern kann« informiert Dr. Britta Bradshaw, Rechtsanwältin und Notarin, über rechtliche
Absicherungsmöglichkeiten für Frauen.
Den Abschluss der Aktionswoche bildet am Montag, 1. Dezember, um 19 Uhr der Abendspaziergang »Sichtwechsel - Für mehr Sicherheit im Dunkeln«. Treffpunkt ist der Bahnhof Ahrensburg,
Bahnhofstraße 13. Gemeinsam mit Lars Draack und Wiebke Williams vom Exxact e.V. entdecken
Teilnehmerinnen die Stadt bei Nacht – mit Fokus auf Wahrnehmung, Intuition und persönliche
Sicherheitsgefühle im öffentlichen Raum. Der Spaziergang dauert rund eine Stunde; eine Anmeldung ist erforderlich.
Zentraler Treffpunkt und Informationsort der Aktionswoche ist zudem das Peter-Rantzau-Haus, wo weitere Angebote und Materialien rund um das Thema häusliche Gewalt bereitstehen.
Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen, die kostenfrei sind und für alle Interessierte offen
stehen, kontaktieren Sie gerne die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg,
Jasna Makdissi, jasna.makdissi@ahrensburg,de, 04102 77 193
Presseartikel zur orange week vom 24. bis 28. November 2025
Gleichstellungsbeauftragte Schleswig-Holsteins geben Minijob-Broschüre heraus
„Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin“ lautet der Titel der Broschüre zum Thema, die von den
hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein herausgegeben wurde. Die Broschüre ist kostenfrei in Papierform erhältlich bei den Gleichstellungsbeauftragten im Rathaus, der Stadtbücherei und Beratungsstellen. Die Broschüre soll über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung informieren. Online ist sie auf den Homepages der
Stadtverwaltungen zu finden und kann dort gelesen werden.
Nach wie vor sind Minijobs fester Bestandteil des Arbeitsmarktes und ein Thema der Gleichstellungsbeauftragten. Aus diesem Grund wird seit 30 Jahren eine stets aktuelle Broschüre zum Thema herausgegeben. Minijobs gibt es in fast allen Branchen – überwiegend in Westdeutschland. Bundesweit waren im März 2023 laut Minijob-Zentrale rund 6,7 Millionen Minijobs gemeldet, davon werden 3,9 Millionen von Frauen ausgeübt.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, wie Minijobs offiziell heißen, gelten als Teilzeitbeschäftigung. Teilzeit-Beschäftigte dürfen gegenüber Vollzeit-Beschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf die Arbeitgeber*in Teilzeit-Beschäftigte nicht wegen Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die gesetzlich verboten ist.
Oktober 2023
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung «Frauen in die Politik«