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Wohngeldantrag - in Ahrensburg jetzt auch online möglich

Seit der Wohngeldreform 2023 hat sich in Ahrensburg die Anzahl der Wohngeldanträge mehr als verdoppelt. Zukünftig kann der Antrag für den Zuschuss zu den Wohnkosten auch online
gestellt werden. Damit macht die Stadt Ahrensburg einen weiteren wichtigen Schritt bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie.

Wer in Ahrensburg wohnt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann zur Entlastung der Wohnkosten Wohngeld beantragen. Das Wohngeld soll ein angemessenes und
familiengerechtes Wohnen ermöglichen.

Das Wohngeld kann als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims beantragt werden.
Auch ein Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes ist möglich. Die Anträge können beim Fachdienst Soziale Hilfe der Stadt Ahrensburg gestellt werden – und ab dem 14.03.2025 auch online über die Homepage der Stadt Ahrensburg.

Im September 2024 ging mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) der erste Onlinedienst der Stadtverwaltung Ahrensburg an den Start. Nun folgt mit dem elektronischen Wohngeldantrag, die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen oder eine Änderung eines bestehenden Wohngeldantrags vorzunehmen.

„Ich freue mich sehr, dass wir bei der Ausweitung der Onlinedienste nun den nächsten Schritt machen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass auch die kommunale Verwaltung digitaler wird. Mittlerweile sind wir auf einem guten Weg und voraussichtlich noch im März wird ein weiterer Online-Dienst live gehen: die elektronische Beantragung der Meldebescheinigung.“, so Ahrensburgs
Bürgermeister Eckart Boege.

Der Online-Wohngeldantrag gehört zu den Projekten, zu denen die Kommunen im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) verpflichtet sind. Bei vielen OZG-Projekten fehlt es aber nach wie vor an den Vorarbeiten anderer Ebenen oder der Software-Anbieter.

Über die Homepage der Stadt Ahrensburg gelangt man direkt zum Online-Dienst. Zudem hält die Stadtseite Informationen zu den benötigten Unterlagen, der Nutzung und der Beantragung bereit. Für die Digitalisierungsmanagerin der Stadt Ahrensburg, Sandra Füllenbach, ist das Go-Live des Online-Wohlgeldantrags ein Erfolg mit klarem Mehrwert: „Die Beantragung von Wohngeld beziehungsweise
Lastenzuschuss war bislang umfangreich und kompliziert: Für die 6-8 seitigen Papieranträge benötigen Antragsstellende im Durchschnitt bis zu 120 Minuten. Der digitale, elektronische Antrag erleichtert die Antragstellung erheblich und bietet den Nutzerinnen und Nutzern mit zusätzlichen Informationen und Ausfüllhilfen viele Vorteile. Außerdem kann der Antrag rund um die Uhr bequem von zu Hause aus gestellt werden.“, so Füllenbach.

So funktioniert der Online-Dienst

Zur Nutzung des Online-Dienstes wird die Anmeldung mittels der BundID empfohlen. Wer noch keine BundID hat, kann sich dieses behördliche Nutzerkonto (BundID) ganz einfach über die Seite www.id.bund.de einrichten. Auf der Website der Stadt Ahrensburg befindet sich unter dem Reiter Online-Dienste ein Link zur Einrichtung einer BundID. Alternativ ist die Nutzung des Online-Dienstes auch über die Registrierung/Anmeldung im Serviceportal Schleswig-Holstein möglich.

Nach erfolgreicher Einrichtung beziehungsweise Anmeldung kann die Beantragung starten. Neben personenbezogenen Daten werden bestimmte Unterlagen (wie Ausweisdokumente, Mietvertrag,
Nachweise über Transferleistungen, Einkommensnachweise etc.) benötigt, die im Laufe der Antragssitzung benannt werden und direkt hochgeladen werden können. „Mit der Möglichkeit, das Wohngeld elektronisch zu beantragen, haben die Bürgerinnen und Bürger nun eine weitere Alternative zur persönlichen und telefonischen Beantragung. Sofern bei der elektronischen Antragsstellung gleich alle
erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden, ist keine weitere Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle mehr erforderlich. Die elektronische Wohngeldbeantragung ist rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche möglich und die Antragstellenden sind nicht mehr von den Öffnungszeiten des Rathauses abhängig.“, so Birte Henze vom Fachdienst Soziale Hilfen und verantwortliche Projektleiterin des
Digitalisierungsprojektes „elektronische Wohngeldbeantragung“.

Der elektronische Wohngeldantrag ermöglicht die bequeme, digitale Beantragung und Änderung eines bestehenden Wohngeldantrages.

Das „Einer-für-Alle-Prinzip“

Der elektronische Wohngeldantrag ist, wie schon die elektronische Wohnsitzanmeldung ein Bundesländer-übergreifendes Digitalisierungsprojekt, welches nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) vom Land Schleswig-Holstein umgesetzt wurde. Der elektronische Wohngeldantrag gehört zudem zu den Behördenleistungen, die im Onlinezugangsgesetz (OZG) vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) definiert sind. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Diensten regelt.

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