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Datum: 05.10.2021

Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Ahrensburg am 17.10.2021

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde

Amtliche Wahlbekanntmachung

1. Am 17. Oktober 2021 findet die Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ahrensburg statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Stichwahl ist erforderlich, da kein Bewerber bei der Wahl am 26. September 2021 mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Die Stichwahl findet statt zwischen

  • dem Bewerber Herrn Thomas Schreitmüller

und

  • dem Bewerber Herrn Eckart Boege.

2. Die Gemeinde ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05. Septem­ber 2021 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll, anders als bei der vorangegangenen Wahl am 26. September 2021, diesmal bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusam­mengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
  2. durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom

Wahlbüro der Stadt Ahrensburg, Raum 32,
Manfred- Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg (barierrefrei)

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlosse­nen Umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Stich­wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus abgege­ ben werden. Wer erst am Stichwahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sor­gen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, dass jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Briefwahlanträge online unter www.ahrensburg.de

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich aus­ üben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Ahrensburg, 30. September 2021

gez. Michael Sarach
Der Wahlleiter

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