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Umwelt-, Natur-, Landschaftsschutz

Anwendung der Eingriffsregelung in Bauleitverfahren:

  • Prüfung und Ermittlung von Eingriffen in Natur und Landschaft,
  • Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen einschl. Zuordnung, Kostenermittlung und Durchführung / Kontrolle,
  • Erfassung, Bewertung, Verfolgung oder Weiterleitung von Umweltdelikten,
  • Stellungnahmen,
  • Beratungen in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises und den Naturschutzverbänden sowie den Beauftragten für Naturschutz,
  • lenkende Maßnahmen bei Nutzungskonflikten z. B. bei Sport und Naherholung, Angeln, Jagd, Garten- und Freizeitnutzungen.

 

Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Bauleitplanung (Landschaftsplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan):

  • Biotopverbundsystem,
  • naturnahe Gestaltung, Sanierung, Pflege und Entwicklung von städtischen Liegenschaften,
  • Biotop- und Artenschutzkonzepte,
  • Flächenankäufe zu Naturschutzzwecken,
  • Herstellung von Ausgleichsflächen,
  • Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften des Biotop-, Arten- Landschafts- und Naturschutzrechts,
  • Erfassung und Bewertung, Sanierung und Neuanlage von Biotopen,
  • Bürgerberatung,
  • Informationsmaterial,
  • Führungen, Vorträge und Ausstellungen zu Themen des Natur- und Landschaftsschutzes.

 

Bitte beachten Sie:
Umfangreichere Beeinträchtigungen fallen in die Zuständigkeit des Kreises Stormarn, z. B.: bei Altlasten- und Abfallproblemen.


Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen!

Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Müll! Gartenabfälle überdüngen die Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen.

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt.

Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt: Diese Art der Entsorgung ist illegal, denn Gartenabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Entsorgen von Gartenabfällen in Wald und Landschaft ist verboten und kann nach dem Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz geahndet werden. Pflanzliche Abfälle sind entweder über die Biotonne zu entsorgen, bei der nächsten Abfallwirtschaftsstation anzuliefern oder können im eigenen Garten kompostiert werden.

In Ahrensburg tritt dieses Problem wieder vermehrt auf – beispielsweise finden sich in den Knicks des Pflegeweges zwischen Ahrensfelder Stieg und Viljandiring sowie im Schulwald der Grundschule Reesenbüttel zum Teil erhebliche Mengen von illegal entsorgten Grünabfällen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wald- und Grünflächen in der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört. Die Verrottung pflanzlicher Abfälle sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag, wodurch die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört wird. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen, wie Veilchen oder viele Wiesenblumen, werden durch Nährstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher verdrängt.

Auch werden durch die illegale Entsorgung pflanzlicher Abfälle gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.

Dies sind die Konsequenzen illegaler Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen:

  • Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört.
  • Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Beeinträchtigung der Mikroorganismen im Boden.
  • Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen.
  • Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet.
  • Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu.
  • Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von Ihnen als Steuerzahler.
  • Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Fazit:

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie z.B. Plastikabfälle nicht lange auf sich warten. Weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.

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