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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Für deutsche Staatsangehörige aus dem In- und Ausland besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde, in deren Bezirk die/der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz hat. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,-- EURO.

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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