Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

Nr. 99041004034000

Leistungsbeschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

Monatliche Kosten

Die Kosten für einen Betreuungsplatz ergeben sich aus der "Satzung der Stadt Ahrensburg über die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und die
Erhebung von Elternbeiträgen".

Die Beiträge für den Betreuungsplatz Ihres Kindes und die Verpflegungspauschale sind als Monatsbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind die Kindertagesstätte aus persönlichen Gründen zeitweise nicht besucht (zum Beispiel Krankheit) oder wenn die Kindertageseinrichtung geschlossen ist (zum Beispiel während der Betriebsferien im Sommer).

Die Geschwisterermäßigungen oder einkommensabhängige Ermäßigungen sind beim Kreis Stormarn zu beantragen.  Ansprechpartner und Formulare finden Sie auf der Seite des Kreises Stormarn.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie zum Beispiel die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, können Sie beim zuständigen Jobcenter, Ihrem örtlichen Sozialamt bzw. der Kindergeldkasse beantragen. Die Bewilligung in Form der Bildungskarte oder des Bescheides sind beim Leistungserbringer vorzulegen.

Der folgenden Übersicht können Sie die jeweiligen Elternbeiträge pro Monat und Platz entnehmen. Diese Beiträge gelten zunächst für ein Kindergartenjahr, das heißt bis zum 31. Juli eines Jahres.

Die Pauschale für die Mittagsverpflegung beträgt, seit dem 1.8.2022, 90 € im Monat und ist zusätzlich zum Kitabeitrag zu entrichten.

Diese Beiträge gelten seit dem 1. Januar 2022:

Für Kinder in der Krippe oder im Elementarbereich.

Halbtagsbetreuung (montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr)

für Kinder unter 3 = 116,00 € und für Kinder über 3 = 113,20 €

Halbtagsbetreuung plus (montags bis freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr)

für Kinder unter 3 = 145,00 € und für Kinder über 3 = 141,50 €

Dreivierteltagsbetreuung (montags bis freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr)

für Kinder unter 3 = 174,00 € und für Kinder über 3 = 169,80 €

Dreiviertel-Plus-Betreuung (montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr)

für Kinder unter 3 = 203,00 € und für Kinder über 3 = 198,10 €

Ganztagsbetreuung (montags bis freitags von 8 – 16 Uhr)

für Kinder unter 3 = 232,00 € und für Kinder über 3 = 226,40 €

Beiträge für die Ergänzungs- und Randzeitengruppen oder Randzeitenangebote (Zeiten vor und nach den Gruppenöffnungszeiten) sind zusätzlich monatlich zu entrichten.


Rechtsgrundlage

§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn beziehungsweise Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (in der Regel der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fachlich freigegeben am

05.08.2022
nach oben zurück